Habe ich also Anspruch auf kostenlose Gesundheitsversorgung in einer lebensbedrohlichen Situation, wenn ich derzeit nicht krankenversichert bin?
Der Gesetzgeber hat für Empfänger im Sinne des Gesetzes über aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsleistungen keine Möglichkeit vorgesehen, die ihnen entstandenen Behandlungskosten zu erstatten, die Behörden des Nationalen Gesundheitsfonds haben keine Möglichkeit, darüber zu entscheiden durch eine Entscheidung über die Erstattung dieser Kosten für die Begünstigten. Urteil des Woiwodschaftsverw altungsgerichts in Warschau vom 6. Februar 2009. VII SA / Wa 1968/2008 In Notfällen werden Gesundheitsleistungen sofort und ohne Überweisung erbracht, und der Patient hat das Recht, die Hilfe einer Krankenschwester oder Hebamme in Anspruch zu nehmen , Arzt oder Krankenhaus, die keinen unterzeichneten Vertrag mit dem Nationalen Gesundheitsfonds haben. Unmittelbar lebensbedrohliche Notfälle umfassen, sind aber nicht beschränkt auf: - Bewusstlosigkeit, - Bewusstseinsstörung, - Krämpfe, - plötzliche, stechende Schmerzen in der Brust, - Herzrhythmusstörungen, - starke Kurzatmigkeit, - plötzliche scharfe Bauchschmerzen Schmerzen, - anh altendes Erbrechen, - rasch fortschreitende Wehen, akute und schwere allergische Reaktionen (Hautausschlag, Atemnot) infolge der Einnahme eines Arzneimittels, Biss oder Stich durch giftige Tiere, - Vergiftung mit Arzneimitteln, Chemikalien oder Gasen, - großflächige Verbrennungen, - Hitzschlag, - Körperkälte, - Stromschlag - Stromschlag, - Ertrinken oder Ertrinken, - Aggression aufgrund einer Geisteskrankheit, - begangener Suizidversuch, - Sturz aus großer Höhe, - ausgedehnte Wunde infolge einer Verletzung, - Beinverletzungen, Vorbeugung selbstständige Bewegung. In Situationen, in denen das Leben des Patienten unmittelbar bedroht ist, sollte ein Krankenwagen gerufen werden. Rechtsgrundlage: Gesetz über aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsleistungen (Gesetzblatt von 2008, Nr. 164, Pos. 1037, in der geänderten Fassung)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und keinen Arztbesuch ersetzt.
Przemyslaw GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte mit Spezialisierung auf medizinische Angelegenheiten
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