Das eWUŚ-System überprüft auch die Behandlungsberechtigung von Kindern. Alle Kinder unter 18 Jahren, die polnische Staatsbürger sind, haben Anspruch auf kostenlose medizinische Behandlung. Sie müssen jedoch zur Versicherung gemeldet werden.

SystemeWUŚ und Behandlung von Kindern . AlleKinder haben Anspruch aufGesundheitsleistungen. Die Pflichtzur Anmeldung der Kinder zur Versicherungliegt bei den Eltern und ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein neugeborenes Kind muss innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt zur Versicherung angemeldet werden. Sind die Eltern hauptberuflich beschäftigt, sollte einer von ihnen die Geburt des Kindes seinem Arbeitgeber mitteilen und zur Versicherung anmelden, der sich umgehend bei der ZUS meldet. Personen, die ein Unternehmen betreiben, stellen den Antrag eigenständig bei der zuständigen ZUS-Zweigstelle, indem sie das ZUS-ZCNA-Formular ausfüllen und einreichen.

Was ist, wenn die Eltern nicht versichert sind?

Der Staatshaush alt zahlt für die Behandlung von Kindern, deren Eltern nicht versichert sind. Auch in diesem Fall sind die Eltern verpflichtet, ihr Kind zur Versicherung anzumelden. Die Behandlung von Kindern von nicht versicherten Personen wird aus dem Staatshaush alt nur bezahlt, wenn diese die polnische Staatsbürgerschaft besitzen.

Muss ich meine Kinder bei einem Stellenwechsel zur Versicherung anmelden?

Ja. Jedes Mal, wenn wir die Arbeit an einem Ort beenden, meldet der Arbeitgeber sowohl uns als auch unsere Familienangehörigen von der Versicherung ab. Daher sollten alle Familienmitglieder, die Sie versichern möchten (Kinder, Ehegatten), am neuen Arbeitsplatz zur Versicherung umgemeldet werden.

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