eWUŚ oder Elektronische Überprüfung der Berechtigung von Begünstigten ist ein System, mit dem Sie sofort feststellen können, ob Sie Anspruch auf aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsleistungen haben. Dank eWUŚ brauchen Sie keine Bescheinigungen bei sich zu haben, sondern nur ein Dokument, das Ihre Identität und die PESEL-Nummer bestätigt.
SystemeWUŚ( Elektronische Berechtigungsprüfung ) erfasst jede Änderung sofort, da täglich Daten eingegeben werden.
Wer ist in eWUŚ?
In das eWUŚ-System werden Daten von Personen eingegeben, die Anspruch auf eine aus öffentlichen Mitteln finanzierte Behandlung haben, d. h. Krankenkassenbeiträge zahlen. Der elektronische Anspruchsberechtigungsnachweis enthält Daten von Vollzeitbeschäftigten, Arbeitslosengeldempfängern, Beitragszahlern für die Erwerbstätigkeit, Rentnern und Familienangehörigen von Versicherten (versichert): Ehepartner, Kinder, Enkel und Großeltern (sofern vorhanden). keinen eigenen Versicherungstitel haben).
Wie überprüfe ich, ob Sie in eWUŚ sind?
Um zu prüfen, ob Sie in eWUŚ sind, geben Sie einfach Ihre PESEL-Nummer bei der Registrierung ein und bestätigen Sie Ihre Identität mit Personalausweis, Reisepass oder Führerschein, und bei schulpflichtigen Kindern (bis 18 Jahre volljährig) mit einem gültigen Ausweis
Wenn Ihre Beiträge korrekt sind, werden Ihre Angaben grün. Wenn nicht, gibt Ihnen das System eine rote Karte.
Wenn eWUŚ Ihnen eine rote Karte gibt
Wenn Sie im eWUŚ-System rot angezeigt werden, bedeutet dies, dass der Nationale Gesundheitsfonds Ihre Ansprüche nicht bestätigt hat. Wenn Sie wissen, dass Sie das Recht dazu haben, können Sie sie bestätigen durch:
- Vorlage eines Dokuments, das den Leistungsanspruch bestätigt,
- Abgabe einer schriftlichen Anspruchserklärung,
- und Vorlage eines Personalausweises, Reisepasses, Führerscheins oder Schulausweises bei einer Person unter 18 Jahren.
Natürlich sollten Sie die Angelegenheit auch schnellstmöglich mit Ihrem Arbeitgeber klären.