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Ist es möglich, einen (spezialisierten) Zahnersatz für eine Person, die an medikamentenresistenter Epilepsie leidet (ärztlich dokumentiert) vom Nationalen Gesundheitsfonds erstatten zu lassen? Wenn ja, was ist zu tun?

Jeder Gesundheitsfall, einschließlich Epilepsie, sollte vom Nationalen Gesundheitsfonds individuell behandelt werden, und es sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen oder Vorschriften, die die Praxis der Bereitstellung von Fachberatung und medizinischer Hilfe prägen.

Aus diesem Grund kann sich ein Patient, der an medikamentenresistenter Epilepsie leidet und eine Kostenerstattung für Zahnersatz beantragt, an einen Zahnarzt wenden, der einen Vertrag mit dem Nationalen Gesundheitsfonds für die Erbringung von zahnärztlichen Leistungen abgeschlossen hat, einschließlich : 1) Ergänzung fehlender Zähne mit einer beweglichen Teilprothese unter Verwendung von gebogenen Elementen, die 1 Mal in 5 Jahren im Bereich von 5-8 fehlenden Zähnen in 1 Zahnbogen erh alten bleiben (die Einschränkung gilt nicht für Personen nach einem chirurgischen Eingriff Tumorentfernung); 2) Versorgung des zahnlosen Kiefers mit Totalprothesen im Unter-/Oberkiefer mit Abnahme eines Funktionsabdrucks auf einem individuellen Löffel alle 5 Jahre (die Einschränkung gilt nicht für Menschen nach chirurgischer Entfernung von Tumoren); 3) Versorgung des zahnlosen Kiefers mit Totalprothesen im Unterkiefer inkl. Funktionsabformung auf einem individuellen Löffel alle 5 Jahre (die Einschränkung gilt nicht für Menschen nach operativer Entfernung von Tumoren). Der Zahnersatz kann alle 5 Jahre gewechselt werden.

Rechtsgrundlage: Verordnung des Gesundheitsministers über garantierte Leistungen im Bereich der zahnärztlichen Behandlung (Gesetzblatt von 2009, Nr. 140, Pos. 1144, in der geänderten Fassung)

Wenn der Patient nachweist, dass er bei dieser Art von Krankheit einen häufigeren Ersatz des Zahnersatzes benötigt, sollte er sich direkt an den Nationalen Gesundheitsfonds wenden und einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Auf der Website www.nfz.gov.pl finden Sie alle notwendigen Daten, einschließlich Telefonnummern und Zweigstellen des Nationalen Gesundheitsfonds im ganzen Land, wo Sie den Fall melden und vortragen können.

Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und keinen Arztbesuch ersetzt.

Przemyslaw Gogojewicz

Unabhängiger Rechtsexperte mit Spezialisierung auf medizinische Angelegenheiten

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