Hallo nochmal. Vielen Dank für Ihre Antwort bezüglich der Notwendigkeit, den Verdacht auf Epilepsie dem Fahrer zu melden. Daher habe ich eine weitere Frage: Wie wird diese Meldung über den Verdacht auf Epilepsie beim Fahrer erstellt - auf formalisierten Formularen (wo kann man sie bekommen, falls vorhanden)? Per Brief? Telefonisch? Elektronisch? Wer macht das: der Arzt, der die Krankheit diagnostiziert, oder vielleicht der Leiter / Direktor des Gesundheitszentrums?

Ein Arzt, der während der Berufsausübung bei einem Fahrerlaubnisbewerber oder Fahrerlaubnisinhaber einen epileptischen Anfall oder einen Verdacht auf oder bestehende Epilepsie unabhängig von den Umständen festgestellt hat, soll dies unverzüglich melden die Fahrerlaubnisbehörde auf die Notwendigkeit hin, die gesundheitliche Veranlagung dieser Person zum Fahren zu beurteilen. Wenn aus dem ärztlichen Attest gesundheitliche Kontraindikationen für das Fahren hervorgehen oder Einschränkungen bei der Verwendung des Führerscheins aufgrund des Gesundheitszustands enth alten sind, muss ein zugelassener Arzt innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum des Attestes eine Kopie davon aushändigen zur zuständigen Behörde, die zur Ausstellung eines Führerscheins oder einer Fahrerlaubnis berechtigt ist. Ausführliche Vorschriften für die Erteilung ärztlicher Untersuchungen, deren Durchführung und Ausstellung ärztlicher Bescheinigungen über das Vorliegen oder Fehlen gesundheitlicher Kontraindikationen für das Führen von Kraftfahrzeugen sind in der Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen von Fahrern und Führerscheinbewerbern festgelegt. Auf der Grundlage der Untersuchung stellt ein zugelassener Arzt gemäß § 10 Absatz 1 der Verordnung ein ärztliches Attest über das Fehlen oder Vorliegen besonderer Kontraindikationen für das Führen eines Fahrzeugs aus, das gemäß § 10 Absatz 4 der Verordnung ist nach dem Muster in Anlage 5 auszustellen. Ein zugelassener Arzt stellt ein ärztliches Zeugnis mit Kopie aus, das Original des Zeugnisses erhält die untersuchte Person und eine Kopie des Zeugnisses wird den ärztlichen Unterlagen beigefügt. In § 12 Abs. 1 der Verordnung über die ärztliche Untersuchung von Fahrern und Personen, die eine Fahrerlaubnis beantragen (Gesetzblatt von 2013, Pos. 133), hat der Gesetzgeber die Zulässigkeit der Einlegung einer Beschwerde gegen die oben genannte Entscheidung durch die untersuchte Person oder die Organisation vorgesehen Prüfungseinreichung innerhalb von 14 Tagennach Erh alt eines ärztlichen Attests, ausgestellt durch ein autorisiertes Attest.

Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und keinen Arztbesuch ersetzt.

Przemyslaw Gogojewicz

Unabhängiger Rechtsexperte mit Spezialisierung auf medizinische Angelegenheiten

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