Ich werde die Situation meiner Frau beschreiben. Wir bereiten uns auf das IVF-Verfahren vor. Meine Frau wurde vor zwei Monaten laparoskopiert und ist krankgeschrieben. Wir haben die OP Ende Dezember. Meine Fragen: 1. Wenn sie bis zum Eingriff (ca. 3 Monate) noch L4 nimmt und der Eingriff positiv ist, d. h. schwanger ist, hat sie dann noch Anspruch auf 270 Tage Leistung? 2. Muss sie jetzt wieder arbeiten gehen, 30 Tage arbeiten und wenn die Behandlung positiv ist, dann kann sie L4 für die Schwangerschaft bekommen?

Beantworten Sie die erste Fragemit Jaund betonen Sie, dass nach dem Gesetz über Geldleistungen aus der Sozialversicherung bei Krankheit und Mutterschaft die Ehefrau anspruchsberechtigt ist auf Krankengeld für die Dauer ihrer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit, wenn die Arbeitsunfähigkeit während der Schwangerschaft eintritt - nicht länger als 270 Tage.

Die zweite Frage sollte nach Rücksprache mit Ihrem Arzt geprüft werden. Entscheidet er, dass es angemessen ist, krankgeschrieben zu bleiben, so steht der weiteren Krankschreibung der Ehefrau für die Dauer der Schwangerschaft nichts im Wege. Die Ehefrau gemäß Art. 4 des Gesetzes erwirbt nach Ablauf der Wartefrist Anspruch auf Krankengeld. Für krankenversicherte Personen (Beschäftigung) beträgt die Wartefrist 30 Tage. Daher wird Krankengeld an eine Person gezahlt, die während der Dauer der Krankenversicherung aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig wird. Krankengeld wird auch einer Person gewährt, die nach Beendigung der Krankenversicherung arbeitsunfähig wird, wenn die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen mindestens 30 Tage gedauert hat und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Krankenversicherung eingetreten istRechtsgrundlage:Gesetz über Geldleistungen aus der Sozialversicherung bei Krankheit und Mutterschaft (Gesetzblatt von 2014 Pos. 159)

Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und keinen Arztbesuch ersetzt.

Przemyslaw Gogojewicz

Unabhängiger Rechtsexperte mit Spezialisierung auf medizinische Angelegenheiten

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