Ich möchte Sie bitten, einen ungewöhnlichen Fall zu analysieren. Bis zum 31.08.2014 war ich in Vollzeit angestellt, ab dem 01.09. sollte ich in Teilzeit gehen, dem habe ich zugestimmt. Im August wurde ich ins Krankenhaus eingeliefert und war seitdem bis zum Ende meiner Schwangerschaft (November) krankgeschrieben. Trotz der Arbeitszeitänderung erhielt ich ein Krankengeld, das auf der Grundlage meines Vollzeitarbeitsentgelts gemäß Art. 43 des Gesetzes vom 25. Juni 1999 über Geldleistungen der Sozialversicherung bei Krankheit und Mutterschaft. Das Baby wurde im November geboren. Wie soll das Mutterschaftsgeld berechnet werden? Basierend auf Artikel. 40 (im Zusammenhang mit der Änderung der Arbeitszeit) oder gemäß Art. 43 (es gab keine Unterbrechung zwischen den Leistungsbezugszeiten)
Grundlage für die Auszahlung der Zulage sollte meines Erachtens Art. § 40 des Gesetzes über Geldleistungen der Sozialversicherung bei Krankheit und Mutterschaft
Gemäß diesem Artikel ist im Falle einer Änderung des Arbeitsvertrags oder einer anderen Handlung, auf deren Grundlage das Arbeitsverhältnis begründet wurde, die in einer Änderung der Arbeitszeit besteht, die Grundlage für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes ist das für die neue Arbeitszeit festgesetzte Entgelt, wenn die Änderung in dem Monat erfolgte, in dem die Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist.
Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für das Mutterschaftsgeld wird das Einkommen zugrunde gelegt, das der Berechnung des Krankenversicherungsbeitrages zugrunde liegt, nach Abzug der vom Arbeitgeber einbeh altenen Sozialversicherungsbeiträge.
Grundlage für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes (identisch mit dem Krankengeld) der versicherten Arbeitnehmerin ist das durchschnittliche monatliche Entgelt, das für den Zeitraum von 12 Kalendermonaten vor dem Monat gezahlt wurde, in dem die Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist.
gem. 40 des kommentierten Gesetzes ist im Falle einer Änderung des Arbeitsverhältnisses (Arbeitsvertrag oder anderer Akt, auf dessen Grundlage das Arbeitsverhältnis begründet wurde), die in einer Änderung der Arbeitszeit besteht, die neue Grundlage für die Zulage Arbeitsentgelt - festgesetzt für die neue Arbeitszeit, wenn die Änderung eingetreten ist in: dem Monat, in dem die Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist oder in den vorangegangenen 12 Kalendermonatendem Monat, in dem die Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist, und in einem Zeitraum von weniger als 12 Monaten, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Ablauf von 12 Kalendermonaten vor dem Monat, in dem die Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist, eingetreten ist.
Rechtsgrundlage: Gesetz über Geldleistungen aus der Sozialversicherung bei Krankheit und Mutterschaft (GBl. 2004 Pos. 159 idgF)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und keinen Arztbesuch ersetzt.
Przemyslaw GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte mit Spezialisierung auf medizinische Angelegenheiten
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