Ich war im Krankenhaus und habe mich während einer Operation mit HBV infiziert. Wen kann ich vor Gericht bringen?

Es ist schwierig, einen bestimmten Schuldigen in der oben genannten Situation zu benennen. Um Verfahrensfehler aufzuzeigen, die zu einer HBV (Hepatitis B)-Infektion geführt haben könnten, sollte die Verantwortlichkeit einzelner Personen oder Gesundheitseinheiten für eine solche Infektion festgestellt werden. Kapitel 13a des Patientenrechte- und Patientenanw altsgesetzes definiert die Regeln und Verfahren zur Bestimmung von Entschädigung und Wiedergutmachung im Falle eines medizinischen Ereignisses. Im Falle ihres Eintritts kann der Patient oder sein gesetzlicher Vertreter die Feststellung eines medizinischen Ereignisses, in diesem Fall die Feststellung des Schuldigen der HBV-Infektion, beantragen. Im Todesfall kann ein solcher Antrag von den Erben des Patienten gestellt werden. Der Antrag auf Einrichtung einer medizinischen Veranst altung wird bei dem für den Sitz des Krankenhauses zuständigen Landesausschuss zur Entscheidung über medizinische Veranst altungen gestellt. Ein solcher Antrag ist innerhalb von 1 Jahr ab dem Datum, an dem der Antragsteller von der HBV-Infektion Kenntnis erlangt hat, jedoch nicht länger als 3 Jahre ab dem Datum, an dem das Ereignis aufgetreten ist, zu stellen. Die Einreichung des Antrags, auf dessen Grundlage die Landeskommission für die Beurteilung medizinischer Ereignisse eine Entscheidung über ein medizinisches Ereignis erlassen hat, unterbricht die Verjährungsfrist der im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegten Ansprüche, die sich aus den vom Antrag erfassten Ereignissen ergeben. Der Antrag enthält die Daten des Patienten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, PESEL-Nummer oder eine Serie und Nummer eines Dokuments, das die Identität bestätigt), die Zustellungsanschrift, Daten der medizinischen Einrichtung, die das Krankenhaus leitet (Firma, Sitz und Anschrift der Krankenhaus), Begründung des Antrags, enth altend die Wahrscheinlichkeit der HBV-Infektion, die Folge einer Infektion, Körperverletzung, Gesundheitsstörung oder Tod des Patienten sowie Sach- oder immaterieller Schaden, Angabe, ob Gegenstand des Antrags ist Infektion, Körperverletzung, Gesundheitsstörung oder Tod des Patienten, Vorschlag über die Höhe der Entschädigung und Wiedergutmachung Rechtsgrundlage: Gesetz über Patientenrechte und Ombudsmann-Patienten (Gesetzblatt von 2012, Pos. 159)

Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und keinen Arztbesuch ersetzt.

Przemyslaw Gogojewicz

Unabhängiger Rechtsexperte mit Spezialisierung auf medizinische Angelegenheiten

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