Ober- und Unterkieferprothesen wurden für mich für 1.350 PLN angefertigt. Nach ein paar Monaten waren die Backenzähne abgenutzt, der Biss wurde gesenkt - ich sah schrecklich aus. Ich ging mit einer Beschwerde zu meinem Zahnarzt. Die 4 Backenzähne in der unteren und oberen Prothese wurden im Rahmen der Garantie ersetzt. Allerdings kam ich nach ca. 2 Monaten zu dem Schluss, dass dieser Zahnersatz schlecht aussieht. Ich habe immer noch einen abgesenkten Biss (vorher habe ich versucht, meinen Mund mit Übungen anzupassen) und hängende Ecken. Nachts fällt die untere Prothese heraus. Es verursacht ein Problem, wenn ich singe (schlechte Diktion). Ich habe erneut schriftlich mit Datum 04.09.2015 reklamiert und um Erstattung wegen zu großer Belästigung gebeten (ich meide Menschen, meine Prothese klopft beim Essen, ich sehe schlecht aus, mein Kinn steht nach vorne, meine Mundwinkel durchhängen, der untere fällt nachts heraus). Seit dem Einsetzen der Prothese am 24. April 2015 ist ein Jahr vergangen. Wie ist meine Rechtslage? Es geht auch darum, was die Garantie für die private Herstellung der Prothese ist. Der Zahnarzt arbeitet in einer Klinik, in der Leistungen vom Nationalen Gesundheitsfonds erbracht werden.
Die Garantie wird gewährt, indem der Zahnarzt eine Garantieerklärung für die zahnärztliche Leistung abgibt, die die Pflichten des Zahnarztes und die Rechte des Patienten für den Fall festlegt, dass die Sache (Zahnersatz) die in dieser Erklärung genannten Eigenschaften nicht aufweist . Die Garantieerklärung des Zahnarztes kann in die Anzeige aufgenommen werden. Zu den Pflichten des Zahnarztes können insbesondere die Erstattung des gezahlten Preises, der Ersatz des Zahnersatzes mit seiner Montage oder seine Reparatur und die Erbringung sonstiger Leistungen gehören. Wurde eine Garantie für die Beschaffenheit des Zahnersatzes übernommen, so gilt im Zweifel, dass der Zahnarzt verpflichtet ist, den Sachmangel des Zahnersatzes zu beseitigen oder einen neuen, mangelfreien Zahnersatz zu liefern, solange dieser Mangel besteht innerhalb der in der Garantieerklärung angegebenen Frist bekannt werden. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Einbau der Prothese. Der Garantiegeber (Zahnarzt) gibt die Garantieerklärung klar und verständlich ab.
Wichtig: 1. Der Garantiegeber gewährleistet den effizienten Betrieb des Verkaufsgegenstands für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Ausstellungsdatum. 2. Der Garantiegeber verpflichtet sich, die Sachmängel unentgeltlich zu beseitigen, wenn die Mängel innerhalb von 24 Monaten ab Ausstellungsdatum festgestellt werden, oder die mangelfreie Kaufsache zu liefern. Käuferein mangelfreier Kaufgegenstand kann verlangt werden, wenn innerhalb der Gewährleistungsfrist mindestens 4 Reparaturen durchgeführt wurden und der Kaufgegenstand noch immer mangelhaft ist. 3. Die Gewährleistungshaftung erstreckt sich nur auf Mängel, die auf dem Kaufgegenstand innewohnende Ursachen zurückzuführen sind. 4. Bei Mängeln liefert der Käufer den Kaufgegenstand auf Kosten des Garantiegebers an die Servicestelle. 5. Der Garantiegeber verpflichtet sich, die Verpflichtungen aus dieser Garantie innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Lieferung des Kaufgegenstands zu erfüllen. 6. Der Garantiegeber trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Kaufsache ab dem Datum der Übergabe an den Garantiegeber bis zum Datum der Übernahme durch den Käufer. 7. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind: vom Käufer verursachte mechanische Beschädigungen, Schäden und Mängel, die durch Gebrauch und Lagerung der Prothese entgegen der Gebrauchsanweisung entstanden sind, vom Käufer selbst vorgenommene Reparaturen. 8. Die Garantie gilt in Polen. 9. Die Garantie schließt, begrenzt oder suspendiert nicht die Rechte des Käufers, die sich aus der Nichteinh altung des Vertrages durch den Zahnersatz ergeben.
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und keinen Arztbesuch ersetzt.
Przemyslaw GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte mit Spezialisierung auf medizinische Angelegenheiten
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