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Ich habe ein Problem mit meinem Führerschein. Im März 2014 hatte ich einen Anfall von Bewusstlosigkeit, der Rettungsdienst brachte mich ins Krankenhaus, wo festgestellt wurde, dass ich einen Epilepsieanfall hatte. Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich vor 12 Jahren, als ich etwa zwei Wochen zuvor einen Verkehrsunfall hatte. Ich habe damals 12 Stunden gearbeitet, aber dann hat mir keiner den Führerschein abgenommen. Nach einem Krankenhausaufenth alt erhielt ich im Mai 2014 einen Anruf bei der Kommunikationsabteilung. Die Sachbearbeiterin teilte mir mit, dass das Krankenhaus ihnen meine Unterlagen geschickt habe und sie meinen Führerschein aussetzen würden, bis ich von einem Arbeitsmediziner untersucht worden sei. Dafür wurde mir eine Frist bis einschließlich 30. Juli 2015 gesetzt. Nach diesem Datum muss ich eine Fahrprüfung ablegen. Der Neurologe wiederum sagt, dass ich die Tests erst nach 2 Jahren machen kann. Das eine widerspricht dem anderen. Kann ein Krampfanfall als Folge einer Fahrzeugabgasvergiftung oder Müdigkeit auftreten? Angeblich wird Epilepsie diagnostiziert, wenn sie innerhalb von 5 Jahren auftritt - ich war 12 Jahre alt. Wie lauten die Regeln? Bei mir sagt die Praxis etwas anderes und der Arzt etwas anderes.

Ich werde mich nicht zu medizinischen Themen äußern, die sich auf die Umstände von epileptischen Anfällen, Krampfanfällen usw. beziehen.

Ich kann jedoch sagen, dass gemäß der Verordnung des Gesundheitsministers vom 17. Juli 2014 über die ärztliche Untersuchung von Personen, die eine Fahrerlaubnis beantragen, und von Fahrern im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung ein zugelassener Arzt beurteilt die Gesundheit der untersuchten Person zum Zweck der Feststellung des Vorhandenseins oder Fehlens gesundheitlicher Kontraindikationen für das Führen von Fahrzeugen in den Bereichen: 1) Sehvermögen, 2) Hörvermögen und Gleichgewicht, 3) Motorik, 4) Herz-Kreislauf- und Atmungssystem, 5) Nervensystem, einschließlich Epilepsie, 6) Nierenfunktion, 7) Diabetes, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Blutzuckermessung, 8) Geisteszustand, 9) Symptome, die auf Alkoholabhängigkeit oder -missbrauch hindeuten, 10) Symptome, die auf Alkoholabhängigkeit oder -missbrauch hindeuten, 11 ) die Verwendung von Arzneimitteln, die die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen können, 12) andere schwerwiegende Gesundheitsstörungen, die in der Situation eines Fahrers eine Bedrohung darstellen können mit Fahrzeugen. Das Nervensystem umfasst Erkrankungen des peripheren und zentralen Nervensystems sowie verwandte neurologische Erkrankungenmit chirurgischen Eingriffen, die zu einer Schädigung eines dieser Systeme führen, abhängig von den funktionellen Auswirkungen (Bewusstseinsstörungen, Sensibilitätsstörungen, motorische Störungen, Störungen der Körperh altung, Störungen des Gleichgewichts und der motorischen Koordination, Störungen der visuellen und auditiven Wahrnehmung). Berücksichtigt werden auch die Risiken, die sich aus der Besonderheit der Erkrankung, dem Risiko des Fortschreitens neurologischer Erkrankungen und der Verschlechterung des Gesundheitszustands ergeben.Bei neurologischen Erkrankungen kann ein Gutachten eines Neurologen erforderlich sein, bei Epilepsie an Meinung eines Neurologen ist erforderlich.

Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und keinen Arztbesuch ersetzt.

Przemyslaw Gogojewicz

Unabhängiger Rechtsexperte mit Spezialisierung auf medizinische Angelegenheiten

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