- Mobbing am Arbeitsplatz: Was ist das?
- Mobbing am Arbeitsplatz: Typen
- Mobbing am Arbeitsplatz und das Gesetz in Polen
- Mobbing am Arbeitsplatz: Wie beweise ich das?
- Mobbing am Arbeitsplatz: Wo melden?
- Mobbing am Arbeitsplatz: Wo bekommt man Hilfe?
- Mobbing am Arbeitsplatz hat schwerwiegende gesundheitliche Folgen
- Mobbing am Arbeitsplatz: welche Verh altensweisen nicht?
Mobbing am Arbeitsplatz - obwohl es als Phänomen fast immer existiert hat, wird es erst seit einigen Jahren laut diskutiert. Mitarbeiter wissen nicht, wo sie Mobbing am Arbeitsplatz melden und nachweisen können, dass es passiert ist. Sie fragen sich, wo die Grenze ist, an der Arbeitsbeziehungen unethisch und schädlich werden. Finden Sie heraus, wann wir mit Mobbing am Arbeitsplatz zu tun haben und wie Sie sich davor schützen können.
Mobbing am Arbeitsplatzist in erster Linie der Einsatz von Psychoterror, körperliche Gew alt ist eine sehr extreme Form der Verfolgung. Der Begriff „Mobbing am Arbeitsplatz“ steht in engem Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz und bedeutet Belästigung eines Arbeitnehmers.
Inh alt:
- Mobbing am Arbeitsplatz: Was ist das?
- Mobbing am Arbeitsplatz: Typen
- Mobbing am Arbeitsplatz und Recht in Polen
- Mobbing am Arbeitsplatz: Wie beweise ich das?
- Mobbing am Arbeitsplatz: Wo melden?
- Mobbing am Arbeitsplatz: Wo bekommt man Hilfe?
- Mobbing am Arbeitsplatz: welche Verh altensweisen nicht?
Mobbing am Arbeitsplatz: Was ist das?
Mobbing am Arbeitsplatz ist am häufigsten, wenn ein Mitarbeiter von seinem Vorgesetzten oder anderen Mitarbeitern oder einem Mitarbeiter belästigt, belästigt, eingeschüchtert, gedemütigt, unfair behandelt, verspottet und sogar isoliert wird.
Ein solches Verh alten voller feindseliger und unethischer H altung ist ein Instrument, um Druck auf den Mitarbeiter auszuüben. Für welchen Zweck? Die Motivation von Menschen, die am Arbeitsplatz mobben, kann unterschiedlich sein – von dem Zwang, einen Mitarbeiter effizienter zu machen, ihn zu unterwürfig zu zwingen oder ihn von anderen Mitarbeitern zu isolieren. All dies entspringt jedoch meistens einem Konflikt mit dem später belästigten Mitarbeiter.
Mobbing ist ein aus dem Englischen abgeleitetes Wort (Mob - Kolben, Menschenmenge).
Mobbing am Arbeitsplatz: Typen
Charakteristisch für Mobbing am Arbeitsplatz ist, dass Handlungen zum Nachteil des Mitarbeiters lange andauern und sich wiederholen. Darüber hinaus ist das Mobbing-Opfer normalerweise hilflos und unfähig, sich dem Mobber zu widersetzen, wodurch sich der Mobber stärker fühlt und unbestraft bleibt, was ihn nur in seinen unethischen Aktivitäten stärkt.
Mobbing am Arbeitsplatz nimmt verschiedene Formen an, daher können seine Arten unterschieden werden. Sie sind:
- Demütigung- der Mitarbeiter wird kritisiert (auch wegen seines Aussehens), diffamiert, lächerlich gemacht, macht Witze, zeigt beleidigende Gesten, wird gedemütigt
- Einschüchterung- Kündigungsdrohungen, Pausenverbote, Androhung anderer Konsequenzen, vulgäre Äußerungen gegenüber dem Arbeitnehmer, Erzwingen von Überstunden, Drohungen und Drohungen
- Isolation- Verschwörung in einer Gruppe gegen einen Mitarbeiter, Verleumdung, Andeutung von Situationen, die dem Mitarbeiter schaden, Erregung von Abneigung gegen den Mitarbeiter bei anderen, Verbreitung schädlicher Gerüchte, Vermeidung des Mitarbeiters , ohne ihn bei gemeinsamen Unternehmensaktivitäten zu berücksichtigen.
- Erschwerung der Arbeit- besondere Störung am Arbeitsplatz, Sperrung des Zugriffs auf Daten, Entgegennahme zuvor in Auftrag gegebener Aufgaben, Zuweisung von Aufgaben, die die Fähigkeiten des Mitarbeiters überschreiten, Schädigung des Mitarbeiters, Verringerung der Kompetenzen, Einschränkung der Arbeitnehmerrechte
- Belästigung- Belästigung eines Mitarbeiters auch außerhalb der Arbeitszeit, häufige Telefonate, SMS, E-Mails
- Gesundheitsschädliche Handlung- einen Mitarbeiter zu gefährlicher und riskanter Arbeit zu zwingen, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zu verletzen
Mobbing am Arbeitsplatz darf nicht mit Arbeitnehmerdiskriminierung (Ungleichbehandlung gegenüber dem Rest der Arbeitnehmer) oder sexueller Belästigung verwechselt werden. Auch physische Gew alttaten gehen über die Grenzen von Mobbing hinaus.
WichtigMobbing am Arbeitsplatz und das Gesetz in Polen
Das Mobbing-Phänomen wurde erst am 14. November 2003 in das Arbeitsgesetzbuch aufgenommen, aber das Grundgesetz trat erst Anfang 2004 in Kraft.Gemäß Artikel 94 (3), Absatz 2 des Arbeitsgesetzbuchs wurde Mobbing definiert als „ Handlungen oder Verh altensweisen, die den Arbeitnehmer betreffen oder gegen den Arbeitnehmer gerichtet sind, die in einer anh altenden und langfristigen Belästigung oder Einschüchterung des Arbeitnehmers bestehen und ihn verursachen seine fachliche Eignung zu unterschätzen, eine Demütigung oder Verhöhnung des Mitarbeiters herbeizuführen oder darauf abzuzielen, Mitarbeiter aus dem Team zu isolieren oder aus dem Team auszuschließen . Die Regelung zur Beharrlichkeit und Dauer von Maßnahmen führt dazu, dass im Einzelfall nicht von Mobbing gesprochen werden kann (einmalige Einschüchterungshandlungen bedürfen der Anwendung der Persönlichkeitsschutzbestimmungen). Damit dies als Mobbing gilt, sollte die Belästigung mindestens sechs Monate andauern und mindestens einmal pro Woche stattfinden. Nur dann gilt die genannte Bestimmung im Arbeitsgesetzbuch.
Artikel 94 (3) des ArbeitsgesetzbuchsAußerdem legt es die Pflichten des Arbeitgebers im Rahmen der Bekämpfung von Mobbing am Arbeitsplatz fest. Der Arbeitgeber ist laut Gesetz für das aufgetretene Mobbing verantwortlich, ohne seine Mitarbeiter schützen zu können davon. Der Arbeitgeber ist auch für Mobbing verantwortlich, das nicht nur von Mitarbeitern und Mitarbeitern, sondern auch von Auftragnehmern oder der Familie des Arbeitgebers begangen wird. Die Haftung des Arbeitgebers ist strafbar. Für den Fall, dass Mobbing zu einer Verschlechterung der Gesundheit des Arbeitnehmers führt, kann der Arbeitnehmer eine finanzielle Entschädigung oder Entschädigung verlangen. Wenn der Arbeitnehmer durch Mobbing zur Kündigung gezwungen wurde, muss der Arbeitgeber ihm auch eine Entschädigung zahlen (mindestens ein Geh alt).
Es obliegt dem Arbeitnehmer jedoch zunächst, das Vorliegen von Mobbing nachzuweisen . Gemäß Art. 55 KP hat der belästigte Arbeitnehmer das Recht, den Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung (fristlos) zu kündigen, wenn der Arbeitgeber Mobbing nicht verhindern konnte. Neben dem Arbeitsgesetzbuch wird die Frage des Schutzes der Persönlichkeitsrechte auch im Bürgerlichen Gesetzbuch behandelt. Die Artikel 445 und 446 regeln das Recht eines Arbeitnehmers, eine finanzielle Entschädigung für bei der Arbeit erlittene Schäden und eine Entschädigung für Sachschäden zu verlangen, wenn diese unter Verletzung von Persönlichkeitsrechten entstanden sind.
Bei nachgewiesenem Mobbing kann auch der Arbeitgeber bestraft werdenIm Hinblick auf Mobbing kann ihm beispielsweise vorgeworfen werden, den Arbeitnehmer dazu gebracht zu haben, sich das Leben zu nehmen - Art . 151, verursacht schwere Gesundheitsschäden - Kunst. 156, Verschlechterung der Gesundheit - Kunst. 157, Drohungen - Kunst. 190, Anwendung von Gew alt gegen einen Mitarbeiter - Kunst. 191, körperlicher oder seelischer Missbrauch - Kunst. 207, Verleumdung - Artikel 212, Beleidigung - Artikel 216, Verletzung der körperlichen Unverletzlichkeit - Kunst. 217, Verletzung der Arbeitnehmerrechte - Kunst. 218, Fehler bei der Registrierung des Arbeitnehmers für die Versicherung - Kunst. 219, Nichteinh altung von Gesundheits- und Sicherheitsverpflichtungen - Kunst. 267 und 283, Desinformation – Kunst. 268, Falschdarstellung - Kunst. 107.
Mobbing am Arbeitsplatz: Wie beweise ich das?
Wie beweist man Mobbing am Arbeitsplatz? Das ist nicht einfach. Es gibt einen schmalen Grat zwischen den akzeptablen Formen der Bestrafung von Mitarbeitern (z. B. Disziplinar- oder Ordnungsstrafen) oder der normalen Durchsetzung der Arbeit (z. B. die Notwendigkeit, außerhalb der Arbeitszeit zu bleiben) und Mobbing.
Bei Verdacht auf Mobbing am Arbeitsplatz kann daher nur das zuständige Amtsgericht eindeutig feststellen. Das Wichtigste ist jedoch, Beweise dafür zu sammeln, Opfer von Mobbing zu sein. Dies wird das wichtigste Beweismittel im Verfahren gegen den Arbeitgeber sein.
Das Sammeln von belastendem Material sollte gleich beginnender Beginn der Belästigung. Zunächst sollten Sie ein Notizbuch führen, in dem Sie alle Mobbinghandlungen am Arbeitsplatz (deren Verlauf und Umstände) mit Datum, Uhrzeit, Ort und Auflistung der Mobber und Zeugen der Situation festh alten.
Die zweite Sache ist das Sammeln direkter Beweise, also Briefe, E-Mails, SMS, die die Kennzeichen von Belästigung tragen würden. Die Beweise können auch versteckte Videos oder Tonbänder sein, die abgehört wurden.
Hatte der belästigte Mitarbeiter durch Mobbing eine gesundheitliche Beeinträchtigung erlitten, sollte er alle Unterlagen sammeln, die dies bestätigen, z.B. Krankschreibungen, Testbeschreibungen, Diagnosen.
In Situationen, in denen der Verdacht besteht, dass ein Angriff stattfinden wird, ist es gut, Zeugen zu haben und beispielsweise die Tür zum Raum zu öffnen, damit andere die Situation hören oder sogar Treffen mit dem Mobber vermeiden allein.
Zeugen in einem Fall von Mobbing am Arbeitsplatz können auch ehemalige Mitarbeiter des Unternehmens sein - diese sind in der Regel bereitwilliger zur Zusammenarbeit bereit und sagen vor Gericht aus als aktuelle Mitarbeiter, denen der Verlust ihres Arbeitsplatzes droht. Sie sollten auch mit Ihren Lieben über Ihre Situation sprechen, damit mehr Menschen auf die Belästigung aufmerksam werden und die Aussage des Opfers vor Gericht bestätigen können.
Es wird Ihnen nützlich seinMobbing am Arbeitsplatz: Wo melden?
Wo kann man Mobbing am Arbeitsplatz melden? Wenn der Verfolger ein Vorgesetzter oder ein Kollege ist, können Sie dies dem Unternehmensleiter (Arbeitgeber) selbst melden. Es ist seine Pflicht, Mitarbeiter vor Mobbing zu schützen, damit er erste Schritte zur Lösung des Problems unternehmen kann.
Der Arbeitnehmer kann (auch anonym) den Mobbing-Fall auch der Nationalen Arbeitsinspektion melden, die den Arbeitsplatz inspiziert und infolge der Aufdeckung der Verletzung der Arbeitnehmerrechte angemessene Strafen gegen den Arbeitgeber verhängt, und der Inspektionsbericht wird vor Gericht ein starker Beweis sein, wenn der Mitarbeiter z.B. Schadensersatz fordert.
Gleichzeitig kann der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag mit der Begründung fristlos kündigen, dass der Arbeitgeber die Persönlichkeitsrechte und die Würde missachtet. Der letzte Schritt ist, den Mobbing-Fall vor Gericht zu bringen.
Mobbing am Arbeitsplatz: Wo bekommt man Hilfe?
Es sollte hinzugefügt werden, dass Menschen, die Mobbing am Arbeitsplatz erleben, auch von speziellen Vereinen geholfen wird, die in ganz Polen tätig sind. Dazu gehören:
1. Nationale Anti-Mobbing-Vereinigung
Ul. Olbińska 18/5
50-237 Breslau
Tel.: 606 371 919
2. Krakauer Zweig der Nationalen Anti-Mobbing-Vereinigung
Ul. Kopernikus 26
31-501 Krakau
Telefon: (012) 6293 322
E-Mail: [email protected]
3. Zweigstelle Łódź der Nationalen Anti-Mobbing-Vereinigung
Ul. Drehen 127/40
93-286 Lodz
Tel.: 605 405 771
E-Mail: [email protected]
4. Beratungsstelle der Nationalen Anti-Mobbing-Vereinigung in Danzig
E-Mail: [email protected]
5. Anti-Mobbing-Vereinigung für sie. Barbara Grabowska
Ul. Miszewskiego 17, Büro 303/304
80-239 Danzig
Tel.: 516 352 044
E-Mail: [email protected]
6. Zweigstelle des Antimobbing-Verbandes Barbara Grabowska in Posen
Ul. Mickiewicza 32/2
60-836 Posen
7. Kujawien-Pommerscher Zweig der Antimobbing-Vereinigung für sie. Barbara Grabowska in Bydgoszcz
Ul. Kapuściska 10
85-807 Bydgoszcz
Tel.: 600-423-868
E-Mail: [email protected]
8. Zweigstelle des Antimobbing-Verbandes Barbara Grabowska in Warschau
Ul. Lechicka 1/48
02-156 Warschau
Telefon: 22 302 9001
9. Polnischer Nationaler Anti-Mobbing-Verband OSA
Ul. Warzywnicza 10C / 7
80-838 Danzig
Telefon: (058) 301 98 72, Mobil: 795 159 795
E-Mail: osa _ [email protected]
10. Ombudsmann
Büro des Ombudsmannes
Ul. Aleja Solidarności 77
00-090 Warszawa
E-Mail: [email protected]
Mobbing am Arbeitsplatz hat schwerwiegende gesundheitliche Folgen
Die Bekämpfung von Mobbing ist notwendig, um die Gesundheit zu erh alten - einschließlich der psychischen Gesundheit. Je länger die Belästigung am Arbeitsplatz andauert, desto schwerwiegender sind die psychischen Folgen. Die Auswirkungen von Mobbing können Spuren im Leben hinterlassen. Die häufigsten Symptome eines belästigten Mitarbeiters sind: Stress und damit verbundene Gefühle – Angst, Angst, Anspannung.
Psychosomatische Symptome, Schlaf- und Essstörungen können gleichzeitig auftreten. Ein Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz verliert normalerweise das Vertrauen in seine Fähigkeiten, hat ein geringes Selbstwertgefühl, vertraut anderen nicht und verliert die Motivation zur Arbeit. Wenn Mobbing länger andauert und der Mitarbeiter eine schwache Psyche hat, kann es zu sog posttraumatischer Stress, Depressionen oder sogar einen solchen Menschen in den Suizid treiben.
Stress durch Mobbing am Arbeitsplatz kann sich auch auf die Angehörigen des Opfers auswirken. Anspannungen von der Arbeit übertragen sich oft auf die Familie, sie führen zu Aggressionsausbrüchen und führen zu Trennungen. Opfer von Mobbing brauchen oft psychologische Hilfe. Selbst wenn sie sich von Mobbing befreien, kann eine Rückkehr zu einer guten mentalen Form lange dauern,deshalb lohnt es sich, nach solchen erlebnissen zu einem psychologen zu gehen und durch eine fachärztliche behandlung wieder seelisch gesund zu werden.
WissenswertMobbing am Arbeitsplatz: welche Verh altensweisen nicht?
Es ist wichtig zu wissen, dass Folgendes nicht als Mobbing am Arbeitsplatz gilt:
- inneres Unbehagen des Mitarbeiters, unabhängig von externen Faktoren;
- Obszönitäten und unkultivierte Kritik an der Arbeit eines bestimmten Mitarbeiters, wenn die Aussage des Vorgesetzten substantiell ist und sich nur auf die Art und Weise bezieht, wie die Arbeit ausgeführt wird;
- berechtigte Kritik des Vorgesetzten;
- offene Konflikte am Arbeitsplatz, bei denen es zu einer Gleichberechtigung der Untertanen kommt (ohne Opfersyndrom);
- nervöse Arbeitsatmosphäre, z.B. im Zusammenhang mit der Erledigung äußerst wichtiger oder dringender Aufgaben;
- Abrechnung des Mitarbeiters zu den zugewiesenen Aufgaben