Guten Tag, wird ein Patient mit z.B. Tuberkulose zwangsweise ins Krankenhaus eingeliefert oder kann man sich weigern ins Krankenhaus zu gehen?

Gemäß den Normen des Strafrechts und des Gesetzes zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten wird eine Person, die sich keiner Behandlung unterzieht, strafrechtlich verfolgt und einer Zwangsbehandlung unterzogen. Gemäß Art. 36.1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionen und Infektionskrankheiten beim Menschen an eine Person, die sich keiner Impfung, hygienischen und epidemiologischen Tests, sanitären Verfahren, Quarantäne oder Isolation unterzieht und bei der es sich um eine besonders gefährliche und hoch ansteckende Krankheit handelt vermutet oder diagnostiziert wird, eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit oder das Leben anderer Personen darstellt, kann eine Maßnahme der unmittelbaren Nötigung angewendet werden, die darin besteht, Drogen zu h alten, stillzulegen oder gew altsam zu verabreichen. Ein Arzt, der eine ansteckende Krankheit (z. B. Tuberkulose) vermutet oder erkennt, ist verpflichtet, den Patienten oder die ihn tatsächlich betreuende Person über Vorsichtsmaßnahmen zu belehren, um eine Übertragung der Infektion auf andere Personen zu verhindern. Die Tatsache, an Tuberkulose zu erkranken, wird vom Arzt dem für den Ort der Krankheit zuständigen Woiwodschaftsgesundheitsinspektor oder einer von ihm bestimmten Fachstelle, die für Tuberkulose und Lungenkrankheiten zuständig ist, gemeldet. Ein Gesundheitsinspektor kann durch Verw altungsbescheid eine kranke oder verdächtige Person anordnen, sich einer ärztlichen Untersuchung, einer Zwangsbehandlung, einer Zwangseinweisung in ein Krankenhaus, einer Isolierung oder einer epidemiologischen Überwachung zu unterziehen. Gemäß dem Gesetz unterliegt eine an Tuberkulose erkrankte Person, die nicht an Mykobakterien leidet, einer obligatorischen ambulanten Behandlung. Diese Verpflichtung besteht darin, sich ärztlichen Untersuchungen, anderen diagnostischen Tests und der Einh altung der vorgeschriebenen Behandlung zu unterziehen. Im Falle der Diagnose einer Infektion, die durch sexuelle Kontakte übertragen werden kann, ist der Arzt verpflichtet, die infizierte Person auf die Notwendigkeit hinzuweisen, den Arzt des infizierten Partners oder der Sexualpartner aufzusuchen. Der Leiter der Abteilung, in der die Zwangsunterbringung erfolgt, ist außerdem verpflichtet, die Familie oder eine von der zwangsunterbringungspflichtigen Person angegebene Person über die Anwendung dieser Maßnahme zu informieren.

Rechtsgrundlage: GESETZ vom 5. Dezember 2008 zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionen und Infektionskrankheiten beim Menschen (Gesetzblatt von 2008, Nr. 234, Pos. 1570, in der geänderten Fassung)

Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und keinen Arztbesuch ersetzt.

Przemyslaw Gogojewicz

Unabhängiger Rechtsexperte mit Spezialisierung auf medizinische Angelegenheiten

Weitere Ratschläge von diesem Experten

Kann ein privater Zahnersatz vom Nationalen Gesundheitsfonds erstattet werden? [Fachberatung]Kann eine von ZOL angestellte Krankenschwester den Tod des Patienten mitteilen? [Fachberatung]Freiwillige Krankenversicherung für eine im Ausland tätige Person [Expertenrat]Erwerbstätigkeit und Beantragung der Krankenversicherung [Expertenberatung] Wie erh alte ich eine Überweisung für einen kostenlosen PSA-Test? [Fachberatung]Ich bin chronisch krank: Kann ZOL mich ohne meine Zustimmung entlassen? [Fachberatung]Fortsetzung der Krankschreibung nach Ablauf des Krankengeldbezugs [Expertenrat]Der Ehemann des Spielers und der Schutz der Familie vor der Insolvenz [Expertenrat] Der Lehrer und der Sanatoriumsaufenth alt, der mit Beginn des Schuljahres endet [Expertenrat]Verlängerung / Ausstellung eines neuen Behindertenparkausweises [Expertenrat]Bleiben Sie nach einem Unfall und einem Sanatorium wegen einer anderen Krankheit auf L4 [Expertenrat]Arbeit während Mutterschaft und Elternzeit [Expertenrat]Krankenversicherungspause: Was kann ich tun? [Fachberatung]Kostenerstattung für ein Rehabilitationsbett oder andere Ausstattung für einen Schlaganfall-Überlebenden [Expertenberatung] Ausscheiden aus dem Sanatorium wegen Krankheit und Datum des nächsten Aufenth alts [Expertenrat]Sanatorium für eine Person, die der Versicherung eines im PUP registrierten Ehepartners zugeordnet ist [Expertenrat]Überweisung ins Sanatorium: Kann ich den Ort wechseln? [Fachberatung]Die Auswirkungen der kieferorthopädischen Behandlung und Entschädigung [Expertenrat]Ein Student der Diätologie an der Medizinischen Universität und ein Besuch bei einem Psychiater [Expertenrat]Das Weißkittel-Syndrom und der militärische Tauglichkeitstest [Experten-Tipp]Impfungen gegen Zecken. Wo kann ich mich kostenlos impfen lassen? [Fachberatung]Vertragsmandat und zahlbar L4 [Expertenrat]Auftragsbestellung für einen Arzt für Nachtdienst [Gutachterliche Stellungnahme]Explosion der Spritze während der Behandlung beim Zahnarzt und Entschädigung [Expertenrat]Abfahrt zum Sanatorium des pensionierten Lehrers [Expertenrat]Die Abreise eines Lehrers in ein Sanatorium während des Schuljahres und ein Krankenstand [Expertenrat]Alkoholbedingter Autounfall und Krankenhausentschädigung [Expertenrat]Thrombophlebitis und die Invaliditätsgruppe und die Rente [Expertenrat]Veränderung der Stellengröße: Was ist die Berechnungsgrundlage für das Mutterschaftsgeld? [Fachberatung]Krankenstand für ein Sanatorium im Rahmen der Berufsunfähigkeitsvorsorge [Expertenrat]

Kategorie: