Erstattet der Nationale Gesundheitsfonds die Kosten für die häusliche Rehabilitation einer behinderten Person, die auf die Hilfe einer Krankenschwester angewiesen ist? Kann in diesem Fall auch die ärztliche Hilfe erstattet werden?

JA, in einigen Fällen kann der Patient auf die Hilfe eines Arztes und einer Krankenschwester zu Hause zählen. Sie hängt mit dem chronischen Krankheitszustand zusammen, der eine Heimrehabilitation unter der Aufsicht eines Arztes und einer Krankenschwester rechtfertigt. Diese Arten von Dienstleistungen beziehen sich auf die primäre Gesundheitsversorgung, spezialisierte Dienstleistungen, Rehabilitation, Langzeitpflege sowie Verfahren, die als „getrennt vertraglich vereinbart“ definiert sind. Eine Heimrehabilitation kann für Personen durchgeführt werden, die aufgrund der Unfähigkeit, sich selbstständig zu bewegen, keine ambulanten Einrichtungen erreichen können, aber eine Rehabilitation oder Physiotherapie benötigen. Diese Versorgungsform gilt für Patienten mit Erkrankungen des Bewegungsapparates verursacht durch: - fokale Hirnverletzungen, z. B. nach Hirnembolie, hämorrhagischen Schlaganfällen, Verletzungen (bis 12 Monate nach dem Ereignis); - Rückenmarksverletzung (bis zu 12 Monate nach der Verletzung); - chronisch fortschreitende Erkrankungen (Myopathien, Morbus Parkinson, Polymyositis, spinale Muskelatrophie, Hirntumore, demyelinisierende Prozesse, Kollagenose, chronische extrapyramidale Syndrome, rheumatoide Arthritis); - degenerative Erkrankungen der Hüft- oder Kniegelenke nach endoprothetischen Eingriffen (bis zu 6 Monate nach der Operation); - Verletzungen der unteren Gliedmaßen (bis zu 6 Monate nach der Verletzung). Im Rahmen der therapeutischen Rehabilitation zu Hause kann der Patient sowohl fachärztlichen Rat als auch Hilfe in Form von physiotherapeutischen Verfahren in Anspruch nehmen. Die Rehabilitationszeit beträgt bis zu 4 Wochen mit der Möglichkeit, den Zyklus je nach Zustand des Patienten alle 12 Wochen zu wiederholen. In begründeten Fällen kann die Rehabilitation zu Hause verlängert werden.

Rechtsgrundlage: Verordnung des Gesundheitsministers über garantierte Leistungen im Bereich der therapeutischen Rehabilitation vom 30. August 2009 (GBl. Nr. 140 Pos. 1145)

Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und keinen Arztbesuch ersetzt.

Przemyslaw Gogojewicz

Unabhängiger Rechtsexperte mit Spezialisierung auf medizinische Angelegenheiten

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