Viele Skater fragen sich, ob sie ein Ticket für das Fahren auf einer Fahrradstraße bekommen können. Ist die Benutzung des Inline-Radweges erlaubt? Leider haben wir keine guten Nachrichten. Das Inlineskaten auf Radwegen ist strafbar. Es gibt jedoch Ausnahmesituationen, in denen ein Inline-Skater dies tun kann.

Aufgrund des Gesetzesdürfen nur Radfahrer auf dem Radweg seinIn der Praxis wird er jedoch häufig von Rollschuhfahrern, Rollern, Skateboardfahrern und Fußgängern genutzt. Da es noch keine genauen Regelungen gibt, die den Status dieser Personen genau definieren, gelten nach der Straßenverkehrsordnung (allgemein bekannt als Straßenverkehrsordnung) alle, die nicht Fahrrad fahren, als Fußgänger. So auch die Skater. Daher hat jeder Rollschuhfahrer die gleichen Rechte und Pflichten wie Fußgänger.

Rechte und Pflichten eines Skaters

Nach dem Gesetz ein Skater - anerkannt als Fußgänger nach der Straßenverkehrsordnung:

  • Es sollte sich auf dem Bürgersteig oder einem Fußgängerweg bewegenWenn es keine gibt - es sollte die Schulter benutzen. Wenn auch kein Seitenstreifen vorhanden ist, kann er vorübergehend die Straße benutzen, vorausgesetzt, er bewegt sich auf der linken Seite, in der Nähe des Randes und gibt Fahrzeugen Platz.
  • Es ist verboten, den Radweg zu benutzenAusnahme, wenn es keinen Bürgersteig oder Straßenrand gibt oder wenn es nicht möglich ist, sie zu benutzen. Unter diesen Umständen gilt ein Skater als Fußgänger und ist daher verpflichtet, Radfahrern bei der Benutzung eines Radweges Vorfahrt zu gewähren.

Droht Ihnen eine Geldstrafe?

Rollschuhlaufen auf einer Radstrecke ist generell verboten. Der Verstoß gegen das Verbot durch ungerechtfertigtes Radfahren auf der Straße kann zu einer Geldstrafe von 50 PLN führen. Wenn der Radweg nicht gut befahren ist, endet er meist mit einer Belehrung, aber auf den stärker frequentierten Radwegen können Inline-Skater gefährlich werden.

Das Verh alten eines Skaters auf der Straße sollte in Übereinstimmung mit Art. 11 Sek. 1 des Straßenverkehrsgesetzes. Aus dem Inh alt dieser Vorschrift ergibt sich, dass dort, wo ein Bürgersteig vorhanden ist, auf dem Bürgersteig zu gehen ist. Sogar auf Rollschuhen.

Hier ist der Inh alt dieser Einträge:

"Ein Fußgänger ist verpflichtet, den Bürgersteig oder einen Fußgängerweg zu benutzen, und im Falle seiner Abwesenheit - von der Schulter. Wenn kein Straßenrand vorhanden oder vorübergehend unmöglich ist, zbenutzen, dürfen Fußgänger die Straße benutzen, sofern sie möglichst nahe an ihrem Rand Platz nehmen und einem entgegenkommenden Fahrzeug Vorfahrt gewähren."

"Fußgänger dürfen einen Radweg nur dann benutzen, wenn kein Bürgersteig oder Seitenstreifen vorhanden oder nicht benutzbar ist. Ein Fußgänger, mit Ausnahme eines Behinderten, ist bei der Benutzung dieser Straße verpflichtet, einem Fahrrad Vorrang zu geben. "

Rollschuhlaufen im Wohngebiet

Diese Einschränkungen gelten nicht im Bereich des Wohnsitzes. Es handelt sich um ein Gebiet mit öffentlichen Straßen oder anderen Straßen, in denen besondere Straßenverkehrsregeln gelten und Ein- und Ausfahrten mit entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichnet sind.

Ein Fußgänger, in diesem Fall eine Person auf Rollen, kann dort die gesamte Fahrbahnbreite nutzen und hat Vorrang vor einem Fahrzeug (§ 11 Abs. 5 StVG).

Wird es Gesetzesänderungen geben?

An ihnen wird seit mehreren Jahren gearbeitet. Im Internet erschien eine Petition an den Infrastrukturminister bezüglich der Genehmigung von Rollschuh- und Skateboardfahrern, Fahrradwege zu benutzen.

Die Einführung von Änderungen, die es Skatern und Skateboardern ermöglichen, Radwege bedingt zu benutzen, würde den aktuellen Stand der Dinge sanktionieren. Inline-Skater nutzen ohnehin häufig Fahrradwege oder örtliche Straßen, da viele Gehwege für Fußgänger beschädigte oder sehr unebene Oberflächen haben.

Bis zur Änderung der Vorschriften dürfen Inline-Skates nur auf dem Bürgersteig oder an speziell gekennzeichneten Stellen benutzt werden.

Quelle: Gesetz vom 20. Juni 1997. Straßenverkehrsrecht

Kategorie: