Eine Altersrente ist eine monatliche Leistung, die von der Sozialversicherungsanst alt gezahlt wird. In Polen gibt es zwei Rentensysteme. Überprüfen Sie, wer Anspruch auf die neue und die alte Rente hat und wann die Pensionierung möglich ist.

Altersrenteist eine monatliche Leistung, die von der Sozialversicherungsanst alt an einen Versicherten gezahlt wird, der nicht mehr berufstätig ist, aber eine bestimmte Anzahl von Jahren gearbeitet hat und hat ein bestimmtes Alter erreicht. In Polen liegt das Renten alter für Frauen bei 60 und für Männer bei 65.

Pensionssystem in Polen

Derzeit gibt es in unserem Land zwei Rentensysteme:

  • sog alte Rente - für Personen, die vor dem 1. Januar 1949 geboren sind,
  • sog neue Rente - bestimmt für Personen, die nach dem 31. Dezember 1948 geboren sind.

Alter Ruhestand

Alte Altersrente wird Frauen, die vor dem 1. Januar 1949 geboren sind, mit mindestens 15 Jahren beitragspflichtiger oder beitragsfreier Zeit und mindestens 60 Jahren alt sind, und Männern mit nachgewiesener Beitrags- und beitragsfreier Zeit gewährt 20 Jahre, die mindestens 65 Jahre alt sind.

Wenn Sie noch arbeiten und nicht in Rente gehen wollen, ruht Ihr Rentenanspruch. Stellt sich jedoch heraus, dass die errechnete Altersrente niedriger ist als der Betrag der Mindest altersrente, so wird die Altersrente auf diesen Betrag erhöht.

Wichtig! beitragsfreie Zeiten (dies ist ein Formular, das mit Angaben zu Arbeitsort und Beschäftigungsdauer auszufüllen ist), Nachweise (Bestätigung der ZUS oder des Beitragszahlers)

Belege über das letzte Geh alt (Bescheinigung des Arbeitgebers oder sonstigen Beitragszahlers, z. B. Arbeits- und Geh altsbescheinigung, Versicherungskarte) werden zusätzlich benötigt

Beitrags- und beitragsfreie Zeiten
  • Beitragszeitist die Versicherungszeit, für die eine Beitragspflicht zur Sozialversicherung besteht oder für die keine Beitragspflicht bestand, der Gesetzgeber sie aber als Beitrag anerkannt hat
  • Die beitragsfreie Zeitist die Zeit, in der keine Sozialversicherungspflicht bestand, aberAufgrund seiner besonderen Art wird es bei der Bestimmung des Anspruchs auf Alters- und Invaliditätsrenten und deren Höhe berücksichtigt.

Neuer Ruhestand

Das neue Rentensystem gilt für Personen, die nach dem 31.12.1948 geboren sind. Die Höhe der Altersrente hängt davon ab, wie lange diese Personen gearbeitet haben und wie hoch die Beiträge auf dem Konto der ZUS waren, d. h die sogenannte Kapital auf einem individuellen Rentenkonto bei ZUS.

Es enthält das Anfangskapital, das bestimmt, wie viel der Versicherte im alten Rentensystem, also vor dem 1. Januar 1999, angespart hat, und die nach diesem Datum gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung

Bei der Rentenberechnung wird auch die vom Statistischen Zentralamt berechnete Kennzahl berücksichtigt, die die durchschnittliche Lebenserwartung ermittelt.

Der Ruhestand nach dem neuen System steht Frauen über 60 und Männern über 65 offen, jedoch ohne die Bedingung der Anzahl der verbrachten Jahre. Das bedeutet, dass die Altersrente unabhängig von beitrags- und beitragsfreien Zeiten fällig wird, ihre Höhe aber davon abhängt.

Beitragszeiten wirken sich auch auf die niedrigste Höhe der Leistung aus: Die neue Rente kann nicht niedriger als die niedrigste sein, wenn der Versicherte beitrags- und beitragsfreie Zeiten von 20 bzw. 25 Jahren (jeweils für Männer und Frauen) nachgewiesen hat

Nach dem neuen Rentensystem kann der Versicherte verschiedene Leistungen beziehen: Altersrente, zeitlich befristete Kapitalrente, Altersrente wegen Beschäftigung unter besonderen Bedingungen oder in besonderer Art, Altersrente für schöpferische oder schöpferische Leistungen künstlerische Tätigkeit, bergmännische Altersrente, altersunabhängig, eine Überbrückungs-Altersrente oder Lehrerausgleichsgeld.

AchtungDer Antrag auf Feststellung der Höhe der Altersrente kann auf der Internetseite der Sozialversicherungsanst alt oder in der Einrichtung heruntergeladen werden. Außerdem benötigen Sie Unterlagen, die die Zeiten der Erwerbstätigkeit, der nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeit, des Wehrdienstes, des Arbeitslosengeldes, der Elternzeit oder des Studiums belegen, sowie Unterlagen, die das verdiente Geh alt belegen.

Malgorzata WójcikDer für die Website verantwortliche Redakteur. Journalist mit 25 Jahren Erfahrung. Von Anfang an war sie mit dem Thema Kinder und Gesundheit verbunden – sie arbeitete unter anderem. in der Zeitschrift "M jak mama". Bei mjakmama.pl ist sie auf Schwangerschaft und Geburt spezialisiert. Privat - Mutter von drei heranwachsenden Kindern. Er liest eifrig und geht mit seinem Hund im Wald spazieren.

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