Eine Hebamme begleitet jede Lebensphase einer Frau. Sie befasst sich mit Sexualaufklärung, Prävention von Frauenkrankheiten, Beratung im Bereich Familienplanung, Mutterschaft und Vaterschaft. Er unterstützt die Frau bei der Geburt und bei der Versorgung des Neugeborenen. Finden Sie heraus, wer die Dienste einer Hebamme in Anspruch nehmen kann und auf welcher Grundlage?

Hebammeist freiberufliche Fachärztin für Frauenheilkunde. Die Hebamme verfügt über eine entsprechende medizinische Ausbildung und fachliche Eignung, nachgewiesen durch ein Universitätsdiplom und die Berufsberechtigung.

Die Kompetenz einer Hebamme umfasst nicht nur die Geburtsbegleitung, wie viele Menschen fälschlicherweise glauben. Die Rolle der Hebamme ist viel größer. Die Hebamme kümmert sich um:

  • Prävention von Frauenkrankheiten,
  • Ausbildung im Bereich Methoden der Familienplanung,
  • Schwangerschaftsdiagnose und Schwangerschaftsmanagement - Überwachung, Anordnung notwendiger Tests,
  • Betreuung einer physiologischen Schwangeren,
  • Stillberatung,
  • Durchführung physiologischer Wehen und Wochenbett,
  • Betreuung eines Neugeborenen und Ausbildung im Bereich Neugeborenenpflege,
  • Ernährungsberatung für Schwangere und Neugeborene,
  • Aufklärung im Bereich der vorbeugenden Impfungen,
  • Entbindung oder plötzliche Entscheidungen über die Entbindung Ihres Kindes während der Abwesenheit Ihres Arztes.

Hebamme nur für Schwangere?

Die Hebamme leistet ihre Dienste nicht nur im Bereich Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett, sondern auch in der Betreuung des Neugeborenen bis zum zweiten Lebensmonat. Er ist Facharzt für Frauengesundheit, er kann gynäkologisch und onkologisch erkrankte Frauen pflegen. Sie befasst sich mit Gesundheitsförderung, Sexualaufklärung, Mutterschafts- und Vaterschaftsschutz.

Die Hebamme steht reifen Frauen in denWechseljahrenund Mädchen, die gerade erst in die Pubertät kommen, zur Verfügung. Eine Hebamme kann daher in jeder Lebensphase einer Frau präsent sein. Jede Frau hat das Recht, die Dienste einer Familienhebamme beim Nationalen Gesundheitsfonds in Anspruch zu nehmen. Bei den Gesprächen muss es nicht um die Schwangerschaft und deren Verlauf gehen, wie etwa um Hygienegrundlagen, Schwangerschaftsplanung, Pubertät oder Wechseljahre. Fragen Sie nach einem Termin bei einer HebammeKlinik

Wie wähle ich eine Hebamme aus?

Die Auswahl einer hausärztlichen Hebamme erfolgt durch Abgabe derHebammenauswahlerklärung . Die Hebamme kann zweimal jährlich gewechselt werden, wenn die vorherige Wahl erfolglos war. Jeder weitere Wechsel der Hebamme führt zur Ausstellung einer Rechnung des Nationalen Gesundheitsfonds in Höhe von 80 PLN. Die Erklärung kann den Namen einer Hebamme enth alten, die eine bestimmte Klinik nicht aufsucht.

Bei der Auswahl einer Hebamme, die schwanger wird oder das Baby zur Welt bringt, sollten Sie nur das im Krankenhaus verfügbare Personal einsetzen. In einem kleinen Krankenhaus ist die Auswahl eher gering, in größeren Krankenhäusern können Sie nach dieser Möglichkeit fragen. In einem privaten Krankenhaus ist es möglich, eine Hebamme auszuwählen, die zusätzlich an der Entbindung teilnehmen kann. Dies ist jedoch eine kostenpflichtige Option.

Frauen können auch die Dienste einer privaten Hebamme, der sogenannten Hebamme, in Anspruch nehmenselbstständige Hebamme . Fragen Sie vor der Geburt nach diesem Service. Die selbstständige Hebamme begleitet die Geburt und unterstützt das gebärende Kind durch das Erlernen von Atemtechniken und durch den Einsatz nicht-pharmakologischer Schmerzlinderungstechniken (TENS). Eine private Hebamme hilft, das Baby nach der Geburt an der Brust anzulegen und kann auch die gesamte Schwangerschaft begleiten. Leider gibt es nicht viele selbstständige Hebammen, es ist auch ein kostenpflichtiger Service.

Mutterschaftsspezialitäten:

  • Hebammenfachfrau für Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung
  • Hebamme, Fachärztin für Neugeborenenpflege
  • Hebammenspezialistin für Familienpflege
  • Hebammenfachkraft für Wochenbettpflege
  • Hebammenspezialistin für Organisation und Management
  • Hebamme, Fachärztin für epidemiologische Pflege
  • Hebamme, Fachärztin für gynäkologische Krankenpflege
Wissenswert

Die Hebamme ist dem Arzt nicht unterstellt. Sowohl der Arzt als auch die Hebamme arbeiten eng, aber auf Augenhöhe zusammen. In Notsituationen ist die Hebamme gezwungen, einige Aufgaben des Arztes zu übernehmen und verfügt dafür über fachliche Kompetenz

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