Die medizinische Versorgung in der Nacht und an Feiertagen funktioniert wie eine Klinik der Grundversorgung. Die Nacht- und Feiertagsassistenz können Sie täglich ab 18.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Nacht- und Ferienbetreuung werden ambulante Arztkonsultationen und in Bedarfssituationen auch Hausbesuche angeboten.
Nacht- und Feiertagsärztliche Versorgungist eine Einrichtung der primären Gesundheitsversorgung. Sie können sich an jede Einrichtung wenden, die medizinische Nacht- und Feiertagsversorgung anbietet - in diesem Fall ist keine Zoneneinteilung erforderlich.
Wann sollten Sie nachts und an Feiertagen medizinische Hilfe in Anspruch nehmen?
- keine Symptome vorliegen, die auf eine unmittelbare Lebensgefahr oder eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung hindeuten,
- angewandte Hausmittel oder rezeptfreie Medikamente brachten nicht die erwartete Besserung,
- Sie befürchten, dass sich die Krankheit gefährlich entwickeln könnte, bevor die Klinik eröffnet wird
Wann ist es möglich, medizinische Nacht- und Feiertagshilfe in Anspruch zu nehmen?
- sich die Symptome einer bekannten chronischen Erkrankung verschlimmert oder verschlimmert haben (z. B. erneuter Asthmaanfall bronchiale mit mäßiger Atemnot),
- Sie haben es mit einer Atemwegsinfektion mit hohem Fieber (>39 Grad) zu tun, besonders bei kleinen Kindern und älteren Menschen
- es gibt Bauchschmerzen, die trotz krampflösender Medikamente nicht weggehen
- es gibt starke Kopfschmerzen, die trotz Einnahme von Schmerzmitteln nicht weggehen
- hat schweren Durchfall oder Erbrechen, besonders bei Kindern oder älteren Menschen
- Gas, Stuhl oder Urin zurückgeh alten
- plötzliche Schmerzen im unteren Rücken, in der Wirbelsäule, in Gelenken, Gliedmaßen usw.
- es lagen psychische Störungen vor, außer Aggression oder Suizidversuch
Was erh alten Sie nicht im Rahmen der medizinischen Nacht- und Feiertagsversorgung?
- Kontrollbesuch wegen bereits begonnener Behandlung
- Rezepte für ständig eingenommene Medikamente im Zusammenhang mit einer chronischen Erkrankung
- routinemäßige Gesundheitsbescheinigung
- Überweisung an einen Spezialisten
Alle oben genannten Angelegenheiten können Sie mit Ihrem Hausarzt von Montag bis Freitag während der Öffnungszeiten vereinbarenKlinik