Ich bin nach einem Arbeitsunfall krankgeschrieben. In der Zwischenzeit wurde ich für ein Sanatorium qualifiziert, auf das ich 18 Monate gewartet habe (nicht im Zusammenhang mit der Krankheit, für die ich krankgeschrieben bin). Kann ich in diesem Fall während des laufenden Urlaubs ins Sanatorium gehen?

JA. Ein Aufenth alt in einem Sanatorium kann im Rahmen einer wegen einer anderen Krankheit ausgestellten Krankschreibung erfolgen. In diesem Fall wird der Aufenth alt im Sanatorium als Krankheit behandelt. Ein ärztliches Attest über eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit wird nur nach direkter Untersuchung des Gesundheitszustandes des Versicherten ausgestellt.

Es sei daran erinnert, dass der behandelnde Arzt nach 30 Tagen Arbeitsunfähigkeit vor Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung über die weitere Arbeitsunfähigkeit beurteilt, ob der Gesundheitszustand des Versicherten die Notwendigkeit einer medizinischen Rehabilitation rechtfertigt, und wenn ein solcher Bedarf besteht - füllt einen Antrag auf medizinische Rehabilitation gemäß der in einer separaten Verordnung festgelegten Formel aus.

Rechtsgrundlage: Gesetz vom 27. August 2004 über aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsdienste (Gesetzblatt von 2008, Nr. 164, Pos. 1027, in der geänderten Fassung)

Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und keinen Arztbesuch ersetzt.

Przemyslaw Gogojewicz

Unabhängiger Rechtsexperte mit Spezialisierung auf medizinische Angelegenheiten

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