Darf eine Mutter während der Mutterschafts- und Elternzeit arbeiten? Wenn ja, in welcher Dimension?
Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen regeln nicht die Frage der Arbeitsaufnahme einer Arbeitnehmerin im Mutterschaftsurlaub. Da es keine gesetzlichen Kontraindikationen gibt, scheint eine solche Praxis zulässig zu sein.
Hingegen darf ein Arbeitnehmer, der sich in Elternzeit befindet, während der Elternzeit sowohl beim derzeitigen als auch beim neuen Arbeitgeber arbeiten, sofern die Arbeitsleistung die persönliche Betreuung des Kindes nicht unmöglich macht. Eine Arbeitnehmerin, die zusätzlichen Mutterschaftsurlaub / zusätzlichen Urlaub im Rahmen des Mutterschaftsurlaubs in Anspruch nimmt, kann diesen Urlaub mit der Beschäftigung des Arbeitgebers kombinieren, der diesen Urlaub gewährt hat, in Höhe von höchstens der Hälfte der Vollzeitarbeitszeit. Dann wird das Mutterschaftsgeld im Verhältnis zu der Arbeitszeit gekürzt, die die Arbeitnehmerin arbeitet, während sie in den Genuß einer der oben genannten Leistungen kommt Feiertage. Diese Regelung gilt nur für Arbeitnehmer und gilt nicht für versicherte Nicht-Arbeitnehmer.
Andererseits kann ein Arbeitnehmer, der Elternzeit in Anspruch nimmt, die Inanspruchnahme dieser Elternzeit mit der Erbringung von Arbeitsleistungen für den Arbeitgeber, der die Elternzeit gewährt hat, bis zu einer Höhe von höchstens der Hälfte der Vollzeitarbeitszeit verbinden. In einem solchen Fall wird die Höhe des Mutterschaftsgeldes entsprechend der Arbeitszeit gekürzt, die die Arbeitnehmerin während der Elternzeit leistet. Diese Regelung gilt nur für Arbeitnehmer und gilt nicht für versicherte Nicht-Arbeitnehmer.
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und keinen Arztbesuch ersetzt.
Przemyslaw GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte mit Spezialisierung auf medizinische Angelegenheiten
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