Am 9. April wurde ich in ein Sanatorium überwiesen. Ich konnte nicht gehen, weil mein Blutzuckerspiegel hoch war und ich diagnostiziert werde und mich einer Behandlung und Regulierung meines Blutzuckerspiegels unterziehe. Und am 13.04.2015 schickte ich den Überweisungsschein zusammen mit einem ärztlichen Attest über meine krankheitsbedingte Reiseunfähigkeit für die Dauer von 3-4 Wochen zurück. Ich habe keinen neuen Behandlungstermin erh alten. Ist das ärztliche Attest gültig und wann sollte ich eine Überweisung zur Sanatoriumsbehandlung erh alten?

In dieser Angelegenheit lohnt es sich, sich direkt an die für den Ort der Antragstellung zuständige NHF-Geschäftsstelle zu wenden. Eine Verschiebung des Abreisetermins ist immer mit einer neuen Wartezeit bis zur Abreise verbunden. Manchmal werden die Probleme der Reisebeschleunigung individuell betrachtet. Deshalb ist es schwierig, hier eine Praxis zu etablieren. Es lohnt sich einfach, einen Antrag zu stellen und bei der NHF-Zweigstelle nachzufragen.

Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und keinen Arztbesuch ersetzt.

Przemyslaw Gogojewicz

Unabhängiger Rechtsexperte mit Spezialisierung auf medizinische Angelegenheiten

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