Ein Sterbegeld ist eine Leistung von ZUS oder KRUS für die Familie des Verstorbenen. Das Bestattungsgeld ist eine teilweise Erstattung der Bestattungskosten. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist seit einigen Jahren unverändert. Wie hoch ist das Sterbegeld und wie bekomme ich es?

Inh alt:

  1. Sterbegeld: Wer hat Anspruch darauf?
  2. Sterbegeld: Wer bekommt es?
  3. Sterbegeld: Wie hoch ist es?
  4. Sterbegeld: Wer zahlt es?

Ein Bestattungsgeld ist eine einmalige finanzielle Unterstützung, die der Familie des Verstorbenen sowie der Person oder Institution zusteht, die die Organisation der Bestattung übernommen hat. Der Anspruch auf Beihilfe ist in den Bestimmungen des Gesetzes über Alters- und Invaliditätsrenten (Gesetzblatt von 2022, Pos. 1270) definiert.

Sterbegeld: Wer hat Anspruch darauf?

Nach diesem Gesetz kann ein Sterbegeld gezahlt werden, wenn der Verstorbene:

  • versichert;
  • eine Rente bezogen (oder keine erh alten, aber die Voraussetzungen für den Erh alt erfüllt);
  • war ein Familienmitglied einer Person, die versichert ist oder eine Rente bezieht (als Familienmitglied gelten Ehepartner, Eltern, Kinder - einschließlich Adoptierte, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, Personen, für die eine gesetzliche Vormundschaft besteht eingerichtet usw. ).

Gut zu wissen, dass das Sterbegeld auch nach Beendigung der Versicherung oder bei einem Todesfall während des Bezugs von Krankengeld, Rehabilitationsgeld oder Mutterschaftsgeld gezahlt wird

Wichtig ist auch, dass das Sterbegeld nur für einen Titel gewährt werden darf, also nicht doppelt erhoben werden kann: z.B. für die Versicherung des Verstorbenen und für die Versicherung des Angehörigen.

Trauer um geliebte Menschen - 4 Phasen der Verzweiflung

Wie man schwierige Momente überlebt und mit Traumata umgeht?

Lazarusreflex, also eine ungewöhnliche motorische Reaktion bei Menschen mit Hirntod

Sterbegeld: Wer bekommt es?

Eine einmalige Leistung in Form eines Bestattungsgeldes kann der Person gewährt werden, die die Bestattungskosten übernommen hat - meistens ist es jemand aus der Familie des Verstorbenen oder jemand aus seinem Freundeskreis. Wenn der Arbeitgeber, das Sozialhilfeheim, die Religionsgemeinschaft oder die Gemeinde die Bestattung bezahlt haben, dann die Beihilfegeht an eine bestimmte Entität. Wurden die Kosten geteilt, kann die Leistung (anteilig zu den entstandenen Kosten) zwischen den für die Bestattung aufkommenden Personen oder Institutionen geteilt werden.

Sterbegeld: Wie hoch ist es?

Das Sterbegeld beträgt derzeit 4.000 PLN. Dies ist ein fester Betrag, der unabhängig von den tatsächlichen Kosten des Bestattungszahlers gezahlt wird. Das bedeutet, dass wir, selbst wenn sie höher als 4.000 PLN sind, keine Möglichkeit haben, den Betrag der Zulage zu erhöhen. Der Anspruch darauf erlischt, wenn die für die Bestattung zahlenden Personen keinen Antrag innerhalb von 12 Monaten nach dem Todestag oder ab dem Datum der Beerdigung stellen – letzteres gilt für Fälle, in denen beispielsweise ein Problem mit der Bestattung aufgetreten ist , zum Beispiel eine Leiche finden. Die Zulage wird innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung der Unterlagen ausgezahlt.

Sterbegeld: Wer zahlt es?

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch die Sozialversicherungsanst alt (ZUS) oder - bei Landwirten - durch die Landwirtschaftliche Sozialversicherungskasse (KRUS) auf entsprechenden Antrag der interessierten Personen.

Der Antrag ist in den Geschäftsstellen der ZUS und KRUS sowie auf den Webseiten beider Institutionen (ZUS Z-12 oder KRUS SR-26) erhältlich.

Beim Einreichen des Antrags müssen weitere Unterlagen beigefügt werden:

  • Sterbeurkunde (oder Geburtsurkunde im Falle einer Totgeburt),
  • Originalrechnungen oder Rechnungen, die die Bestattungskosten belegen (bzw. deren bankbeglaubigte Kopien),
  • ein Dokument, das die Beziehung des Verstorbenen zum Antragsteller bestätigt (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde usw.)
  • Renten- oder Invalidenversicherungsausweis des Verstorbenen oder eines Familienmitglieds

Der Antrag und die Unterlagen werden persönlich, postalisch oder elektronisch (z. B. über das System PUE ZUS) eingereicht. Sie kann auch von einer bevollmächtigten Person eingereicht werden. Diese Option wird am häufigsten von Bestattungsunternehmen genutzt, die sich um alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Beerdigung kümmern, einschließlich der Erhebung einer Zulage im Namen der Person, die die Beerdigung bezahlt, um deren Kosten zu decken.

Kategorie: