- Ambulante Rehabilitation in der Klinik
- Ambulante Rehabilitation auf der Tagesstation
- Ambulante Rehabilitation beim Patienten zu Hause
Im Rahmen der Versicherung können Sie drei Formen der ambulanten Rehabilitation in Anspruch nehmen: Eingriffe in der Klinik, Eingriffe auf der Tagesstation und Eingriffe, die beim Patienten zu Hause durchgeführt werden. Wann kann ein Arzt eine Überweisung zur Rehabilitation ausstellen? Auf welche Art von Pflege haben Sie Anspruch und auf welche Behandlungen können Sie zählen?
Ambulante Rehabilitation im Rahmen des Nationalen Gesundheitsfondsgibt es in drei Formen. Die erste istRehabilitationsverfahren , für die Sie in die Klinik kommen. Die zweite Form ist die Rehabilitation im Rahmen einer Tagesstation und die dritte - Behandlungen, die beim Patienten zu Hause durchgeführt werden. Ein Kassenarzt weist Sie zur Rehabilitation. Die Empfehlung muss enth alten:
- Kopfstempel mit Nummer der Vereinbarung mit dem National He alth Fund
- Vor- und Nachname
- PESEL
- Melde-/Wohnadresse des Patienten
- Anerkennung auf Polnisch
- Code der Krankheitsentität
- Beschreibung einer motorischen Organfunktionsstörung, eines neurologischen Defizits oder eines anderen Grundes, warum wir zur Rehabilitation überwiesen wurden
- Vor- und Begleiterkrankungen und Zusatzinformationen (z. B. implantierter Herzschrittmacher, Metall im Körper - Endoprothese, Medikamente, die den Rehabilitationsverlauf beeinflussen können)
- angeordnete physiotherapeutische Behandlungen mit Angabe der Körperregion, Seite (rechts, links), sowie Anzahl und Dosierung der empfohlenen Behandlungen
Das Formular muss vom überweisenden Arzt gestempelt und unterschrieben sein und das Überweisungsdatum enth alten. Der Überweisung muss eine Reihe von Tests beigefügt werden, die die Notwendigkeit einer solchen Therapie rechtfertigen. Die Empfehlung verfällt, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellungsdatum registriert wird.
Ambulante Rehabilitation in der Klinik
Die ambulante therapeutische Rehabilitation umfasst ärztliche Beratung und physiotherapeutische Behandlungen. Die Konsultation eines Arztes einer Rehabilitationsklinik ist für den Beginn der Therapie nicht erforderlich. Überweisungen für bestimmte physiotherapeutische Behandlungen, wie z. B. grundlegende Elektro- und Magnetfeldtherapiebehandlungen, können von jedem Kassenarzt ausgestellt werden. Die Ausnahme bilden Patienten mit Funktionsstörungen der Bewegungsorgane, die durch H altungsfehler verursacht werden. Eine Überweisung kann in einem solchen Fall nur durch einen Arzt einer medizinischen Rehabilitationsklinik oder einen Arzt einer orthopädischen oder unfallchirurgischen Klinik erfolgen.
Arzt verweist auf Rehabilitation inambulant darf er nicht mehr als 5 Eingriffe pro Tag anordnen. Patienten, die zu physiotherapeutischen Behandlungen überwiesen werden, können maximal 10 Behandlungen in einem Behandlungszyklus für eine Körperregion in Anspruch nehmen. Wenn der Arzt die Notwendigkeit einer Langzeitbehandlung chronischer Krankheiten feststellt, kann er eine Überweisung für 20 Behandlungen ausstellen.
Kinesiotherapie-Kurse können einzeln oder in Gruppen oder unter Anleitung eines Physiotherapeuten durchgeführt werden, z.B. assistierte Übungen. Jeder Patient, der eine solche Therapie benötigt und dafür in Frage kommt, kann im Rahmen des Landesgesundheitsfonds im Jahr 20 Behandlungen in der Kryokammer in Anspruch nehmen.
Nach Behandlungen oder Übungen unterzeichnet der Patient ein spezielles Formular, um zu bestätigen, dass die Behandlungen an einem bestimmten Tag durchgeführt wurden.
Ambulante Rehabilitation auf der Tagesstation
Wenn ein Patient eine längere Rehabilitation oder intensivere Bewegung und Behandlung benötigt und möglicherweise das Haus verlässt, wird er auf die Tagesstation überwiesen. Diese Form der medizinischen Versorgung wird in der Regel von Menschen nach Verletzungen, Operationen, chronischen, neurologischen, rheumatologischen und onkologischen Erkrankungen in Anspruch genommen.
Die Ärzte der Abteilungen für Unfallchirurgie, Orthopädie, Chirurgie, Neurochirurgie, Rheumatologie, Onkologie, Urologie, Gynäkologie und Innere Erkrankungen verweisen auf die systemische Rehabilitation im Tageszentrum. Bei Exazerbation chronischer Erkrankungen kann eine Überweisung auch durch den Hausarzt erfolgen.
Diese Form der Rehabilitation dauert 3 bis 6 Wochen. Die Patienten kommen an 5 Tagen in der Woche in die Klinik und verbringen hier etwa 4 Stunden. In dieser Zeit müssen sie sich mindestens 5 Behandlungen unterziehen. Jeder Behandlungstag muss durch die Unterschrift des Patienten bescheinigt werden.
Ambulante Rehabilitation beim Patienten zu Hause
Die Rehabilitation zu Hause umfasst medizinische Beratung und physiotherapeutische Behandlungen für verschiedene Patientengruppen, was durch die Verordnung des Gesundheitsministers vom 6. November 2013 (Gesetzblatt vom 12. Dezember 2013) geregelt ist. Eine Überweisung kann von einem Kassenarzt – einem Facharzt für medizinische Rehabilitation, Balneologie und physikalische Medizin, Rheumatologie, Neurologie, Orthopädie und Traumatologie und einem Hausarzt – ausgestellt werden.
Der Überweisung muss ein Hinweis des Arztes beiliegen, dass die Rehabilitation beim Patienten zu Hause stattfinden soll. Bei der Inanspruchnahme einer häuslichen Rehabilitation sind die Erkrankung und die seit Krankheitsbeginn verstrichene Zeit von Bedeutung. Der Nationale Gesundheitsfonds legt streng fest, wer und wie lange diese Form der Verbesserung nutzen darf. Zu dieser Gruppe gehören:
- Menschen mit fokalen Hirnverletzungen (z. B. Hirnembolie, hämorrhagischer Schlaganfall)Hirnverletzung, Trauma) bis zu 12 Monate nach Krankheitsbeginn;
- Patienten mit schwerer Schädigung des zentralen und peripheren Nervensystems (der Grad der Schädigung wird anhand der Rankin-5-Skala bestimmt, die den Grad der Behinderung, die erlebten Beschwerden und die Abhängigkeit von der Umwelt beschreibt);
- Menschen mit Rückenmarksverletzungen und Wirbelsäulenverletzungen bis zu 12 Monate nach dem Unfall;
- chronische Patienten mit fortschreitender Erkrankung (Myopathie, Morbus Parkinson, Polymyositis, spinale Muskelatrophie, Hirntumore, demyelinisierende Prozesse (MS), Kollagenerkrankungen, chronische extrapyramidale Syndrome, rheumatoide Arthritis;
- die an einer Degeneration der Hüft- (oder Knie-)gelenke nach Endoprothesenimplantation bis zu 6 Monate nach der Operation leiden;
- Patienten mit Verletzungen der unteren Extremitäten (bis zu 6 Monate nach der Verletzung);
- Menschen in einem vegetativen / apalen Zustand
Nach einem Hausbesuch entscheidet der Arzt der Reha-Klinik über die Behandlung und legt den Umfang der Übungen bzw. Behandlungen fest. Der Physiotherapeut kommt in der Regel dreimal pro Woche, bei Bedarf auch öfter. Mit tragbaren Geräten kann er beispielsweise auch Elektrostimulation oder Lasertherapie durchführen. Der Patient oder seine Betreuungsperson bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass der Eingriff durchgeführt wurde.
Die Rehabilitation zu Hause dauert in der Regel 4 Wochen. Der Nationale Gesundheitsfonds erstattet bis zu 80 Therapietage pro Jahr. Für eine längere Rehabilitation ist eine schriftliche Zustimmung des Leiters der NHF-Zweigstelle einzuholen. Der Arzt, der einen solchen Antrag im Namen des Patienten stellt, muss diesen gut begründen, damit der Patient nicht auf eine Absage stößt.
WichtigVertrauen Sie einem Spezialisten
In vielen Reha-Kliniken, die Verträge mit dem National He alth Fund abgeschlossen haben, können Sie Kinesis- und Physiotherapie-Behandlungen gegen Gebühr in Anspruch nehmen. Denken Sie daran, dass Sie Ihren Arzt bitten sollten, die richtigen Übungen oder Behandlungen für Sie auszuwählen, selbst wenn Sie die Rehabilitation aus eigener Tasche bezahlen möchten. Dies ist wichtig, da wir beispielsweise die Dosis und die Expositionszeit nicht auswählen können und eine ungeschickte Liste von Behandlungen ihren therapeutischen Wert untergraben kann. Es gibt auch viele Kontraindikationen für bestimmte physikalische Therapiebehandlungen, z.B. Vorhofflimmern, implantierter Herzschrittmacher, Krebsanamnese bis zu 5 Jahre nach der Genesung usw.
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