Ich bin schwanger, mein Entbindungstermin ist der 18. September und ich bin bis zum 7. September krankgeschrieben. Die Arbeitsstelle hat mir gesagt, dass ich den Mutterschaftsurlaub später beantragen muss, auch wenn ich nicht vor 18 Uhr entbunden habe. Ist das legal?
Sie haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaubim Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes und wird ab dem voraussichtlichen Terminder Entbindungbestimmt durch gezählt einem Arzt und bestätigt durch ein ärztliches Attest. Sie können zwei Wochen Mutterschaftsurlaub vor dem errechneten Geburtstermin in Anspruch nehmen, dies ist jedoch ein Privileg, keine Pflicht, und Sie können, müssen aber nicht wie jede berufstätige werdende Mutter diese Option in Anspruch nehmen. Der Arbeitgeber kann Ihnen nicht befehlen, dieses Recht in Anspruch zu nehmen - es liegt an Ihnen zu entscheiden, ob Sie den gesamten Urlaub nach der Geburt oder einen Teil davon - vorher - in Anspruch nehmen.