Mit der steigenden Zahl der Coronavirus-Infektionen steigt auch die Zahl der Krankenhauseinweisungen von Personen, bei denen COVID-19 bestätigt wurde. Viele Menschen fragen sich, ob sie in einer solchen Situation den Krankenhausbesuch ablehnen oder auf eigenen Wunsch verlassen können? Diese Frage beantwortet der Ombudsmann für Patientenrechte.

Wie Bartłomiej Chmielowiec, der Ombudsmann für Patienten, erklärt, unterliegen alle Personen, die sich auf dem Territorium Polens aufh alten, dem Gesetz vom 5. Dezember 2008 zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionen und Infektionskrankheiten beim Menschen. Es ist auch mitobligatorischer Krankenhauseinweisungverbunden, wenn also ein Hausarzt oder ein ansteckender Arzt entscheidet, dass es Gründe für eine Krankenhausbehandlung gibt, muss sich diese Person dieser unterziehen.

Und die Grundlage kann beispielsweise eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, eine Erkrankung an der durch das Virus SARS-CoV-2 (COVID-19) verursachten Krankheit oder ein Infektions- oder Krankheitsverdacht sein, wenn die Person nicht von einem Arzt zur Behandlung oder Labordiagnostik des SARS-CoV-2-Virus im Rahmen einer Zwangsisolierung oder häuslichen Isolierung überwiesen wurde.

Die zweite Frage ist ebenso wichtig: Kann ein Patient mit COVID-19 während seiner Dauer von einem Krankenhausaufenth alt zurücktreten und das Krankenhaus auf eigenen Wunsch verlassen? Die Antwort ist nein. Er kann dies nur tun, wenn der behandelnde Arzt entscheidet, dass der Patient keinen weiteren Krankenhausaufenth alt benötigt.

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