Ich bin Krankenschwester und arbeite seit 27 Jahren in einem Krankenhaus. Ich wollte ein eigenes Büro gründen. Ich weiß, dass es auch möglich ist, einen Vertrag mit dem Nationalen Gesundheitsfonds abzuschließen. meine frage ist, ob ich erklärungen mit dem patienten zur pflege unterschreiben muss und wie viele erklärungen das NFZ haben muss, um einen vertrag mit mir abzuschließen, kann ich nur leistungen für den patienten ohne erklärung erbringen und und die erbrachten leistungen kann ich beantragen für die Finanzierung durch den Nationalen Gesundheitsfonds?
Für die Leistungserbringung gegenüber dem Patienten müssen Sie keine gesonderte Erklärung unterschreiben. In diesem Fall reicht die Willenserklärung des Patienten zur Erbringung von Leistungen einer Pflegekraft der Primärversorgung aus, die bei der Klinik oder dem Krankenhaus eingereicht wird, das innerhalb der Einrichtung der Primärversorgung tätig ist. Als Privatperson haben Sie das Recht, die Finanzierung von Leistungen des Nationalen Gesundheitsfonds auf vertraglicher Basis zu beantragen. Die Anzahl der Patienten spielt keine Rolle. Um die Leistung zu finanzieren, können Sie daher einen Patienten angeben, für den die Leistung erbracht wird. Zum anderen werden POZ-Leistungen an Versicherte erbracht, die sich durch Abgabe einer entsprechenden Wahlerklärung für eine Pflegekraft entschieden haben. Versicherte im Nationalen Gesundheitsfonds haben das Recht, einen Arzt sowie eine Krankenschwester und eine Hebamme von POZ in Kliniken zu wählen, die eine Vereinbarung mit der Landesabteilung des Nationalen Gesundheitsfonds unterzeichnet haben. Die versicherte Person darf nur eine Pflegekraft und eine Gesundheitshebamme wählen. Bei der Auswahl ist der Bereich nicht gültig, sodass Sie die Dienste der Ihrem Wohnort nächstgelegenen medizinischen Einrichtung nicht in Anspruch nehmen müssen. Die Auswahl einer Pflegekraft oder einer hausärztlichen Hebamme darf höchstens zweimal im Kalenderjahr erfolgen. Für jede weitere Änderung ist der Patient verpflichtet, eine Gebühr von 80 PLN zu zahlen. Die versicherten Personen zahlen keine Gebühren, wenn die Änderung durch Faktoren erzwungen wird, die sich ihrer Kontrolle entziehen. Wenn Sie Ihre Hauskrankenschwester oder Hebamme wechseln, denken Sie daran, Ihre Krankenakten an den neuen Gesundheitsdienstleister zu übermitteln. Die Gesundheitseinrichtung ist verpflichtet, dem Patienten, seinem gesetzlichen Vertreter oder einer bevollmächtigten Person medizinische Unterlagen in Form einer Kopie, eines Auszugs oder eines Auszugs zur Verfügung zu stellen. Die Gesundheitseinrichtung erhebt für die Bereitstellung der Dokumentation eine Gebühr, die vom Patienten getragen wird. Die primäre Pflegekraft bietet umfassende Pflege für die deklarierten Patienten. Führt (entsprechend dem jeweiligen Aufgabenbereich) Anordnungen für Behandlungen und medizinische Eingriffe durch, die von Versicherungsärzten erteilt werden
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und keinen Arztbesuch ersetzt.
Przemyslaw GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte mit Spezialisierung auf medizinische Angelegenheiten
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