Bitte beantworte die Frage, wann darf ich einen Krankenwagen rufen?

Wir rufen einen Krankenwagen nur in Situationen mit unmittelbarer Lebensgefahr oder Notfällen, die zu erheblichen Gesundheitsschäden (unserer oder anderer Personen) führen können. Von einem plötzlichen Ausnahmezustand spricht man bei: - Bewusstlosigkeit, - Bewusstseinsstörung, - Krämpfen, - plötzlichen, akuten Schmerzen in der Brust, - Herzrhythmusstörungen, - starker Atemnot, - plötzlichem Akut Bauchschmerzen, - anh altendes Erbrechen, - rasch fortschreitende Wehen, - akute und schwere allergische Reaktionen (Hautausschlag, Atemnot) infolge der Einnahme von Arzneimitteln, Bisse oder Stiche durch giftige Tiere, - Vergiftung mit Arzneimitteln, Chemikalien oder Gasen, - großflächige Verbrennungen , - Hitzschlag, - Körperkälte, - Stromschlag, - Ertrinken oder Ertrinken, - Aggression aufgrund einer Geisteskrankheit, - Suizidversuch, - Sturz aus großer Höhe, - ausgedehnte Wunde infolge eines Traumas, - Trauma der unteren Gliedmaßen, wodurch es unmöglich wird, sich selbstständig zu bewegen.

Bei Verkehrsunfällen, Fußgängerübergängen und Ertrinken sollte ein Krankenwagen gerufen werden. In anderen Fällen kann der Disponent die Ankunft des Krankenwagens ablehnen und den Anrufer in die Klinik zurückschicken. Je nach Verfügbarkeit und gemeldetem Problem erwartet den Patienten ein Rettungswagen entweder mit einem Basisteam (mit Rettern oder Pflegekräften) oder einem Spezialistenteam (ein Arzt fährt zusätzlich mit). Das medizinische Personal wird Ihnen vor Ort weiterhelfen und Sie bei Bedarf ins Krankenhaus transportieren.

Rechtsgrundlage: Verordnung des Gesundheitsministers über garantierte Leistungen im Bereich der Rettungsdienste (Gesetzblatt 2009 Nr. 139, Pos. 1137)

Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und keinen Arztbesuch ersetzt.

Przemyslaw Gogojewicz

Unabhängiger Rechtsexperte mit Spezialisierung auf medizinische Angelegenheiten

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