Ich habe eine Überweisung für eine Sanatoriumsbehandlung. Wird die Betriebszugehörigkeit also für uns berechnet? Was ist mit Arbeitnehmerurlaub? Wird meine Abwesenheit als Krankheit behandelt?

Ein Sanatoriumsaufenth alt kann im Rahmen eines Urlaubs oder im Rahmen einer Krankheit erfolgen. Im ersten Fall gilt der Aufenth alt im Sanatorium nicht als Krankheitszeit. Dieser Zeitraum wird als Arbeitnehmerurlaub angerechnet. Der Aufenth alt in der Kurklinik dauert 21 Tage und ist kostenlos. In dieser Zeit wird der Berufstätige krankgeschrieben. Ein Kuraufenth alt dauert ebenfalls 21 Tage und ist teilweise kostenpflichtig. Eine berufstätige Person führt sie im Rahmen eines Urlaubs aus. Der Aufenth alt in der Kurklinik während der Kurrehabilitation dauert 28 Tage, ist kostenlos und erfolgt auf der Grundlage einer Krankschreibung. Der Aufenth alt in einem Kur-Sanatorium während der Kur dauert dagegen 28 Tage, wird teilweise bezahlt und findet im Rahmen einer Urlaubskarenz statt. Die ambulante Kurbehandlung von Erwachsenen dauert 6 bis 18 Tage. Der Patient, der zu dieser Behandlung überwiesen wird, trägt die Kosten des Aufenth alts (er sorgt selbst für Unterkunft und Verpflegung), während der Nationale Gesundheitsfonds die Kosten der Verfahren trägt. Wissenswert ist, dass ein Zuschuss für einen Kuraufenth alt vom Arbeitgeber aus dem Sozialfonds bezogen werden kann, sofern dieser eine soziale Tätigkeit vorsieht. Während sich der Arbeitnehmer im Rahmen einer Krankheit oder eines Urlaubs in der Heilanst alt befindet, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag mit ihm nicht kündigen, und die Heilanst alt wird auf die Anzahl der Dienstjahre angerechnet. Der Krankenstand in einem Sanatorium wird immer als Krankheit behandelt, während der der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers nicht kündigen kann. Ein solches Recht steht ihm erst nach Ablauf der Frist zur fristlosen Kündigung zu. Rechtsgrundlage: Gesetz über das Arbeitsgesetzbuch (Gesetzblatt von 1998, Nr. 21, Pos. 94, in der geänderten Fassung), Gesetz vom 27. August 2004 über aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsdienste (Gesetzblatt von 2008, Nr. 164). , Pos. 1027, in der geänderten Fassung),

Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und keinen Arztbesuch ersetzt.

Przemyslaw Gogojewicz

Unabhängiger Rechtsexperte mit Spezialisierung auf medizinische Angelegenheiten

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