Darf ein Facharzt für Neurologie seiner Frau bei der Geburt helfen? Muss während der Entbindung ein weiterer Arzt oder eine Hebamme anwesend sein?

Die Hilfe des Arztes bei der Geburt seiner Frau ist unbestritten. Der Arzt kann als Ehegatte bei der Geburt der Ehefrau anwesend sein. Andererseits wäre es unangemessen, wenn ein Neurologe und nicht ein Gynäkologe oder eine Hebamme die medizinische Verantwortung für die Geburt übernehmen würde. Die Fragen der Unterstützung der Ehegatten ergeben sich direkt aus der Verordnung des Gesundheitsministers vom 20. September 2012 über die Standards des medizinischen Verfahrens bei der Erbringung von perinatalen Betreuungsdiensten für eine Frau während der physiologischen Schwangerschaft, der physiologischen Geburt, des Wochenbetts und der Betreuung eines Neugeborenen. Die gleiche Regelung gilt auch für die Frage der ärztlichen und geburtshilflichen Haftung bei der Geburt. In dieser Angelegenheit muss ein Arzt einer anderen Fachrichtung als ein Gynäkologe für Geburtshilfe die Folgen von Geburtskomplikationen übernehmen. Wie aus den Vorschriften eindeutig hervorgeht, sind der Gynäkologe und die Hebamme zuständig und es obliegt ihnen, die Entbindung sicherzustellen.

Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und keinen Arztbesuch ersetzt.

Przemyslaw Gogojewicz

Unabhängiger Rechtsexperte mit Spezialisierung auf medizinische Angelegenheiten

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