Zum Jahreswechsel 2014/2015 soll die elektronische Patientenkarte (EKP) in den Kliniken erhältlich sein. Die Arbeiten an diesem Projekt sollen noch in diesem Jahr beginnen. Laut Gesundheitsministerium ist dies der nächste Schritt auf dem Weg zum digitalen Gesundheitsschutz. Doch wer wird unsere elektronischen Karten nach der für Ende dieses Jahres geplanten Auflösung der NHF-Zentrale verw alten?

Elektronische Patientenakte - was ist das?

Elektronische Patientenakte (EKP)ist wie ein Fingerabdruck oder ein Scan unserer Netzhaut. Dadurch kann der Arzt den Patienten identifizieren, prüfen, ob er oder sie versichert ist und Anspruch auf Gesundheitsversorgung hat. Auf derelektronischen Patientenkartewerden auch die Art der ärztlichen Leistung, deren Zeitpunkt und Ort der Leistungserbringung festgeh alten.

Wie von der Präsidentin des Nationalen Gesundheitsfonds, Agnieszka Pachciarz, angekündigt, sollen die erstenelektronischen Patientenkarteninnerhalb von 15 Monaten nach Projektstart gedruckt werden. Dank ihnen wird jeder Arzt Zugang zu Informationen über unsere Krankengeschichte haben. Es stellt sich jedoch heraus, dass der Begriff „Anamnese“ sehr weit gefasst ist. Dieser Slogan listet alle Arztbesuche, durchgeführten Behandlungen, die Anzahl der Rezepte und sogar den Preis auf, den wir für die verschriebenen Medikamente bezahlt haben.

E-Card ist E-Bedrohung?

Die Begeisterung der Erfinder der elektronischen Gesundheitskarte kann jedoch nicht von allen geteilt werden. Es geht darum, das System und damit unsere Daten richtig zu sichern. Es besteht die Gefahr, dass eine Person, die sich über das Online-System Zugang zu den Daten verschafft, dazu nicht berechtigt ist. Jedes IT-System darf „lecken“, daher muss die elektronische Patientenakte nicht so ein großer Erfolg werden.

Elektronische Patientenakte - wird Patienten das Leben leichter oder schwerer machen?

Die elektronische Patientenakteist wie jedes elektronische System nicht perfekt, so dass sie in den am wenigsten erwarteten Momenten einfrieren, abstürzen oder einfach nicht die erforderlichen Daten speichern kann. Es ist seit langem bekannt, dass die ZUS Informationen über Personen, die Krankenversicherungsbeiträge zahlen, mit Verzögerung an den Nationalen Gesundheitsfonds sendet. Dies kann zu einer ähnlichen Situation wie danach führenEinführung des e-WUŚ-Systems, als jeder von uns dem Arzt nachweisen musste, dass er die Prämien bezahlte.

Was ist mit der elektronischen Patientenkarte nach Auflösung des NHF?

Nach der Liquidation des Nationalen Gesundheitsfonds werden die elektronischen Patientenkarten voraussichtlich an das Zentrum für Gesundheitsinformationssysteme gehen. Dies wäre eine vorteilhafte Lösung, da elektronische Patientenkarten damit nicht nur in dem vom Nationalen Gesundheitsfonds geschaffenen System, sondern auch in den Systemen konkurrierender Versicherer gültig sein könnten.

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