eWUŚ, d. h. die elektronische Überprüfung der Berechtigung der Leistungsempfänger, ermöglicht es den Versicherten, die Dienste des Nationalen Gesundheitsfonds ohne unnötige Formalitäten zu nutzen. Wie kann man bei eWUŚ prüfen, ob man Anspruch auf kostenlose medizinische Versorgung hat?

eWUŚist eine Abkürzung - der vollständige Name des Systems lautetElektronische Überprüfung der Anspruchsberechtigung der Begünstigten . Prüfen, ob eWUŚ Ihnen die kostenlose Nutzung von NHF-Diensten ermöglicht, ist sehr einfach.

Berechtigungen in eWUŚ Schritt für Schritt prüfen

  • Sie geben Ihre PESEL-Nummer bei der Registrierung ein
  • Sie bestätigen Ihre Identität mit einem der drei Dokumente: Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
  • bei schulpflichtigem Kind (bis 18 Jahre) aktuellen Schulausweis vorzeigen

Bei korrekter Prämienzahlung werden Ihre Daten grün angezeigt, bei Unregelmäßigkeiten markiert das System Sie rot.

Wenn Sie Beiträge zahlen und nicht bei eWUŚ sind

Dies kann passieren, wenn Ihr Arbeitgeber Sie überhaupt nicht zur Versicherung angemeldet und Ihre Prämie nicht gezahlt hat. Das häufigste Problem im Zusammenhang mit der Einführung von eWUŚ besteht jedoch darin, den Arbeitgeber nicht über meldepflichtige Familienmitglieder oder beispielsweise ein neugeborenes Kind zu informieren.
Wenn Sie rot angezeigt werden und wissen, dass Beiträge gezahlt werden, können Sie die kostenlosen NHF-Leistungen nutzen, basierend auf:

  • Arbeitszeugnisse,
  • ZUS-Zertifikate,
  • Rentnerausweis,
  • oder RMUA-Druck

Wenn Sie keine Dokumente dabei haben, können Sie sich für versichert erklären. In der Erklärung müssen Sie Ihren Vor- und Nachnamen sowie die PESEL-Nummer angeben. Wenn Sie nicht die Wahrheit sagen, fordert uns die Nationale Gesundheitskasse auf, Ihnen die Behandlungskosten zu erstatten überhaupt, können Sie einen Anspruch bei ZUS (oder KRUS) oder bei NHF geltend machen. Unklarheiten können Sie auch telefonisch bei der NFZ-Hotline klären, Tel. 800 800 805.

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