Pflegezuschlag oder doch lieber Pflegegeld? Eine kranke Person kann finanzielle Hilfe von ZUS oder kommunalen Mitteln erh alten. Auch der Vormund einer solchen Person kann mit etwas Unterstützung rechnen.

Welchefinanzielle Unterstützungsteht einem krankenversicherten Kranken zu? Kann eine Person, die ihre Erwerbstätigkeit zur Pflege von Behinderten aufgibt, auch mit zusätzlichen Leistungen rechnen? Wir präsentieren die wichtigsten Informationen zuZulagen und Leistungen für Senioren und Kranke .

Pflegegeld

Pflegegeld wird einer Person gewährt, die nicht arbeiten kann oder die Arbeit nicht antritt oder kündigt, weil sie beispielsweise einen behinderten Elternteil oder ein behindertes Geschwister pflegen muss. Die Pflege muss in der ständigen Hilfe des Behinderten bei der Verrichtung von Alltagsverrichtungen, bei der Rehabilitation, Behandlung etc. bestehen - wegen der erheblich eingeschränkten Fähigkeit, selbstständig zu funktionieren. Die Leistung kann beantragt werden von Kindern von Behinderten, natürlichen oder Stiefgeschwistern, Enkel, Enkelin, Großmutter, Großvater, Erziehungsberechtigten. Die Leistung wird nicht einer Person gewährt, die ein Geh alt bezieht oder eine eigene Altersrente, Invaliditätsrente oder Vorruhestandsgeld bezieht. Ist die ständig pflegebedürftige Person verheiratet oder lebt sie in einer 24-Stunden-Pflegeeinrichtung, entfällt die Leistung. Voraussetzung für den Erh alt ist eine Bescheinigung über eine erhebliche Behinderung des Schülers / der Abteilung oder eine, die eine unabhängige Funktionsfähigkeit verhindert. Das Geld (520 PLN pro Monat) wird von der Gemeinde oder dem Kreis gezahlt, in dem der Vormund wohnt. Warnung! Eine Person, die Anspruch auf Pflegegeld der ZUS und auf Pflegegeld der Gemeinde hat, muss wählen, welches Pflegegeld sie erh alten möchte.

Pflegezuschlag

Jede Person über 75 Jahren erhält von Amts wegen einen Pflegezuschlag der Sozialversicherungsanst alt (ZUS). Andere Personen, z.B. Kriegsversehrte, können sie erh alten, sofern sie vom ZUS-Bescheinigungsarzt als vollständig arbeitsunfähig und selbstständig lebensunfähig anerkannt wurden. Personen, die sich jeweils die Hälfte des Monats in einer Pflegeeinrichtung aufh alten, wird der Zuschlag nicht gewährt. Ab dem 1. März 2012 beträgt die monatliche Höhe der Zulage:

  • für einen Kriegsinvaliden, arbeitsunfähig und selbstständigExistenz, der Betrag beträgt 293,57 PLN brutto;
  • für andere Personen - 195,67 PLN brutto.

Die Höhe des Pflegezuschlags wird jährlich zum 1. März eines Jahres anhand der Altersrentenindexierung indexiert

Dienstleistungen für Pflegekräfte

Die Leistung wird der versicherten Person (obligatorisch oder freiwillig) gewährt, die folgende
Voraussetzungen erfüllt:

  • kümmert sich persönlich um ein krankes Familienmitglied, z.B. Ehepartner, Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister;
  • es gibt keine anderen Familienmitglieder, die sich um den Patienten kümmern können;
  • die Pflegekraft wegen Krankenpflege gekündigt wird und außer der Krankenversicherung keine weiteren Vergütungen erhält.

Das Pflegegeld wird nur einer pflegenden Person gewährt - derjenigen, die es beantragt hat. Die Zulage kann für maximal 14 Tage im Kalenderjahr bezogen werden. Grundlage für die Höhe des Pflegegeldes ist das durchschnittlich gezahlte Monatsentgelt für den Zeitraum von 12 Kalendermonaten vor der Zahlung des Pflegegeldes oder die tatsächliche Beschäftigung für volle Kalendermonate, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor diesem Zeitraum eingetreten ist. Ebenfalls enth alten sind Boni wie Quartals-, Jahres-, Gewinnprämien etc. in Höhe von 1/12 des gezahlten Gesamtbetrags. Der Zuschuss wird zu 80 Prozent ausbezahlt. der zulageberechtigende Lohn. Die Bemessungsgrundlage darf nicht niedriger sein als 1.294,35 PLN (seit 1. Januar 2012), d. h. der Mindestlohn, nach Abzug von:

  • Betrag entsprechend 13,71 Prozent dieses Geh alt - für Vollzeitbeschäftigte;
  • durchschnittliches monatliches Einkommen, aus dem der Krankenversicherungsbeitrag für den Zeitraum von 12 Kalendermonaten gezahlt wird;
  • Betrag entsprechend 13,71 Prozent Grundlage für die Beitragsbemessung dieser Versicherung - für Arbeitnehmer, die keine Arbeitnehmer sind
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