Muss der Elternteil den Krankenhausaufenth alt bezahlen, wenn er wegen eines kranken Kindes dort ist?
JA. Die Dauer eines solchen Aufenth altes wird immer individuell von der Krankenhausabteilung festgelegt. Der Patient hat Anspruch auf zusätzliche Pflegeleistungen. Unter zusätzlicher Pflege wird eine Pflege verstanden, die nicht in der Erbringung von Gesundheitsleistungen besteht, einschließlich der Pflege einer Patientin während der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbetts. Die Kosten der Ausübung der Rechte trägt der Patient, wenn durch die Ausübung dieser Rechte Kosten entstehen, die der Gesundheitseinrichtung durch ärztliche Tätigkeiten wie stationäre und 24-Stunden-Gesundheitsleistungen im Sinne der Vorschriften über die ärztliche Tätigkeit entstehen. Die Höhe der die Kosten kompensierenden Gebühr wird vom Leiter der Körperschaft unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten der Ausübung der Rechte festgelegt. Informationen über die Höhe der Gebühr und die Methode ihrer Bestimmung sind öffentlich und werden in den Geschäftsräumen des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Versicherung übernimmt der Nationale Gesundheitsfonds nur die Kosten der für den Patienten erbrachten Gesundheitsleistungen. Ausgenommen hiervon ist die Erstattung des Aufenth altes der Mutter (auf der Entbindungs- und Neugeborenenstation) im Rahmen eines „erweiterten Krankenhausaufenth altes der stillenden Mutter aufgrund des Gesundheitszustandes des Kindes – ab dem 5. Tag nach der Geburt“. Die Kosten für einen solchen Aufenth alt betragen 102 PLN pro Nacht. Obwohl es auf den Kinderstationen der Krankenhäuser auch stillende Mütter gibt, wurde keine entsprechende Erstattung eingeführt. Es gibt keine Liste von Leistungen, die als medizinisch notwendig angesehen werden könnten. Die Erstellung einer solchen Liste ist nicht möglich, da jede Leistung als medizinisch notwendige Leistung angesehen werden kann, wenn der Arzt feststellt, dass sie aus gesundheitlichen Gründen und aufgrund der voraussichtlichen Aufenth altsdauer des Patienten erbracht werden muss ihn mit einer bestimmten Art von gesundheitlichen Sachleistungen, einschließlich elterlicher Fürsorge. Rechtsgrundlage: Verordnung des Gesundheitsministers zur Änderung der Verordnung über garantierte Leistungen im Bereich der Gesundheitsprogramme vom 11. Januar 2010 Nr. 5, Punkt 29, in der geänderten Fassung) Gesetz vom 6. November 2008 über die Rechte der Patienten und den Ombudsmann für Patientenrechte (Gesetzblatt von 2012, Pos. 159)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und keinen Arztbesuch ersetzt.
Przemyslaw GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte mit Spezialisierung auf das Themamedizinisch
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