Ich hatte vor einigen Jahren eine private Wurzelkanalbehandlung. Leider begann dieser Zahn zu schmerzen, also ging ich in die Zahnklinik und es stellte sich heraus, dass ein Kanal nicht vollständig gefüllt war, was zu einer Entzündung führte. Was noch wichtiger ist, das ist ein Backenzahn mit drei Kanälen und der Zahnarzt hat nur einen Kanal gefüllt und das ist falsch. Die anderen beiden rührten sich nicht einmal. Die Kosten für die Behandlung dieses Zahns sind enorm (800 PLN Behandlung + 250 PLN Füllung + Anästhesie und Röntgenaufnahmen). Kann man den bisherigen Zahnarzt irgendwie herausfordern? Es hat nicht nur meinen Zahn schlecht geheilt, es hat nicht einmal zwei der Kanäle darin berührt.
Ja, Sie können einen Rechtsanspruch gegen den Zahnarzt geltend machen. Die zweite Möglichkeit besteht darin, ein medizinisches Ereignis zu beantragen, und als Folge erh alten Sie eine Entschädigung vom Versicherer. Dies kann im Falle einer gesundheitlichen Störung erfolgen, und ein solches Ereignis ist zweifellos ein zusätzlicher Zahnbehandlungsprozess. Nach der Beratung erlässt der Landesausschuss einen schriftlichen Beschluss über ein medizinisches Ereignis oder dessen Fehlen mit Begründung. Der Grad der Verschlechterung des Gesundheitszustands wird vom Versicherer nach Auswertung der im Verfahren vor der Landeskommission zur Beurteilung medizinischer Ereignisse erh altenen medizinischen Unterlagen des Patienten anhand der Art und des Prozentsatzes der Gesundheitsschädigung beurteilt, die sich aus der Infektion des Patienten mit einem biologischen Krankheitserreger ergeben , Körperverletzung oder Gesundheitsstörung des Patienten, Feststellung einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung. Dieser Schaden sollte nur aus den Folgen eines medizinischen Ereignisses, dauerhaftem Verlust der Organfunktion oder zumindest teilweisem Verlust eines Organs mit der Notwendigkeit einer unterstützenden Therapie oder Beeinträchtigung der Funktionen anderer als der mit dem Organ zusammenhängenden Organ-, Organ- oder Organfunktionen resultieren behandeltes System oder zumindest teilweiser Verlust dieser Organe, Organe oder Systeme bis zu 100 % ab 60.000 PLN, d. h. bis zu 60.000 PLN. Höchstbetrag der Leistung (Entschädigung und Wiedergutmachung) für ein medizinisches Ereignis für einen Patienten bei:
1) Infektion, Körperverletzung oder Gesundheitsstörung des Patienten - beläuft sich auf 100.000 PLN;
2) Tod des Patienten - es beläuft sich auf 300.000 PLN. Bei gleichzeitigem Bestehen von Langzeit- und Dauerschäden der Versichererist verpflichtet, den Grad der Verschlechterung der Gesundheit zu beurteilen. Es ist auch möglich, vor einem Zivilgericht auf Schadensersatz und Schadensersatz nach Art. 415 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Rechtsgrundlage: Gesetz über das Bürgerliche Gesetzbuch (Gesetzblatt von 1964, Nr. 16, Pos. 93, in der geänderten Fassung)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und keinen Arztbesuch ersetzt.
Przemyslaw GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte mit Spezialisierung auf medizinische Angelegenheiten
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