Bitte helfen Sie mir in Bezug auf das Thema der zahnärztlichen Beschwerde. Mir ist bekannt, dass ich die Möglichkeit habe, eine nach dem Eingriff ausgefallene Füllung maximal 1 Jahr zu bewerben (in meinem Fall sind es 5 Zähne). Ich habe jedoch gelesen, dass eine Dokumentation des Verfahrens erstellt werden musste, um eine Korrektur beantragen zu können. Während des Besuchs habe ich nicht bemerkt, dass der Arzt Notizen gemacht hat. Mich hat auch interessiert, dass ich um 5 „weiße“ Siegel gebeten habe, für die ich 500 PLN bezahlen sollte, während ich für 400 PLN storniert wurde. Während des Verfahrens war ich angestellt und versichert, mein Arbeitgeber sparte Beiträge. Zusammenfassend, kann ich mich derzeit bei einem Arzt anmelden und eine kostenlose Behandlung anfordern?
Die Erstellung von Krankenakten während des Besuchs ist ärztliche Pflicht.Dem Patienten wird das Recht auf Akteneinsicht gem. 23 Sek. 1 des Gesetzes vom 6. November 2008über die Rechte des Patienten und den Ombudsmann für Patientenrechte (Gesetzblatt von 2012, Punkt 159). Es steht im Zusammenhang mit dem Auskunftsrecht des Patienten nach Art. 9 desselben Gesetzes. Beschwerden sollten vom Nationalen Gesundheitsfonds gelöst werden, dem Sie diese Anfrage melden sollten. Wenn die Leistung von einer Privatpraxis erbracht wurde, können Sie sich zusätzlich an den Verbraucherombudsmann wenden, der Ihnen bei der Durchsetzung der Gewährleistungspflicht hilft.
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und keinen Arztbesuch ersetzt.
Przemyslaw GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte mit Spezialisierung auf medizinische Angelegenheiten
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