Ich habe eine Frage zu meinem Zahnersatz. Ich habe alle 5 Jahre Anspruch auf eine Prothese, und ich muss zwei Jahre warten, bis ich sie anfertigen lassen kann, weil dies die Fristen beim Nationalen Gesundheitsfonds sind. Kann ich privat gehen, bezahlen, eine Rechnung nehmen und sie zum Nationalen Gesundheitsfonds bringen, und sie werden mir mein Geld zurückerstatten? Muss ich zunächst ohne Zähne auskommen, bis ich beim Nationalen Gesundheitsfonds an der Reihe bin? Ich kann es nirgendwo finden.

Die Bestimmungen der Verordnung sehen keine Möglichkeit einer zweiten Prothese vor, wenn die Frist von 5 Jahren noch nicht abgelaufen istEs gibt keine besonderen Bestimmungen im Gesetz über aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsleistungen sowie die Verordnung des Gesundheitsministers über garantierte Leistungen im Bereich der zahnärztlichen Behandlung im Rahmen dieses Gesetzes, die diese Situation erklären würde.

Sie können sich jedoch in dieser Angelegenheit an den Nationalen Gesundheitsfonds wenden.Rechtsgrundlage:Verordnung des Gesundheitsministers über garantierte Leistungen im Bereich der zahnärztlichen Behandlung (Gesetzblatt von 2013, Pos. 1462) des Gesetzes vom 27. August 2004 über finanzierte Gesundheitsdienste (Gesetzblatt von 2008, Nr. 164, Punkt 1027, in der geänderten Fassung)

Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und keinen Arztbesuch ersetzt.

Przemyslaw Gogojewicz

Unabhängiger Rechtsexperte mit Spezialisierung auf medizinische Angelegenheiten

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