Ist es möglich, sich einer chirurgischen Zahnbehandlung beim Nationalen Gesundheitsfonds zu unterziehen? Wird das Zahnimplantat vom Nationalen Gesundheitsfonds erstattet?
JA. Der Patient hat das Recht, sich einer chirurgischen Behandlung der Zähne zu unterziehen. In den meisten Fällen wird eine solche Behandlung vom Nationalen Gesundheitsfonds erstattet. Die vom Nationalen Gesundheitsfonds erstattete chirurgische Behandlung von Zähnen umfasst:
-Operative Entfernung eines retinierten Zahns;
- Chirurgische Behandlung einer kleinen Wunde mit bis zu 3 Gelenken einschließlich der Naht;
- Chirurgische Behandlung einer großen oder stark kontaminierten Wunde;
- Unterdrückung massiver Blutungen in der Mundhöhle durch Ligatur, Punktion der Gefäße - als separates Verfahren;
- Exzision eines kleinen Knotens, einer tumorähnlichen Läsion, eines Fibroms oder Entnahme einer Probe / Biopsie des Knochens zusammen mit dem Erh alt der Ergebnisse einer histopathologischen Untersuchung;
- Extraktion einer odontogenen Zyste;
- Entfernen des Steins aus dem Speicheldrüsengang;
-Plastik der Oro-Sinus-Verbindung als Folge einer Zahnextraktion, die im Rahmen der garantierten Leistungen durchgeführt wird. Inzision eines oberflächlichen, submukösen oder subkutanen Abszesses, einschließlich Drainage und Verband;
-Reposition und Ruhigstellung eines dislozierten Zahns oder einer Zahngruppe;
-Reposition und Immobilisierung des gebrochenen Fragments des Alveolarfortsatzes mit einem Zahn oder Zähnen;
-Vorübergehende Behandlung eines gebrochenen Kiefers;
- Anbringen einer Zahnschiene aus Draht;
-Entfernen der Zahnschiene beim Austausch oder Abschluss der Behandlung;
-Reposition und Ruhigstellung eines dislozierten Unterkiefers;
-Auffüllung fehlender Zähne mit einer Teilprothese nur mit gerade gebogenen Klammern im Bereich von 5 - 8 fehlenden Zähnen in einem Zahnbogen;
-Auffüllung fehlender Zähne bei einer Teilprothese nur mit gerade gebogenen Klammern im Bereich von mehr als 8 fehlenden Zähnen in einem Zahnbogen
Das Zahnimplantat als solches wird nicht erstattet. Es ist wichtig zu wissen, dass das Implantat eine Schraube aus Titan ist - ein Metall, das vom Gewebe des menschlichen Körpers akzeptiert wird. Das Implantat ersetzt nach dem Einsetzen in den Knochen die Wurzel des verlorenen Zahns.
Rechtsgrundlage Verordnung des Gesundheitsministers über garantierte Leistungen im Bereich der zahnärztlichen Behandlung vom 30. August 2009 (Gesetzblatt Nr. 140, Pos. 1144)
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Przemyslaw GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte mit Spezialisierung auf medizinische Angelegenheiten
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