- Krankenrente: Wer hat Anspruch darauf?
- Krankenrente: Voraussetzungen für den Bezug
- Krankenrente: Antrag
- Krankengeld: Wie hoch ist es?
Krankenrente ist ein umgangssprachlicher Begriff für eine ZUS-Leistung, deren vollständiger Name Invaliditätsrente lautet. Wer ist geschuldet? Die Krankenrente wird Personen gewährt, die aufgrund eines schlechten Gesundheitszustandes arbeitsunfähig sind. Wer ist arbeitsunfähig und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Krankenrente zu erh alten? Wie hoch ist die Leistung?
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- Krankenrente: Wer hat Anspruch darauf?
- Krankenrente: Voraussetzungen für den Bezug
- Krankenrente: Antrag
- Krankengeld: Wie hoch ist es?
Krankenrente , also Invaliditätsrente, wird von der Sozialversicherungsanst alt gezahlt. Allerdings kann nicht jeder davon profitieren. Voraussetzung für die Gewährung ist die Erklärung der vollständigen oder teilweisen Arbeitsunfähigkeit, es handelt sich also um eine Leistung, die nur an Personen gezahlt wird, die die Arbeitsfähigkeit verloren haben. Eine der Voraussetzungen für den Bezug einer Krankenrente ist die Sozialversicherung, also die regelmäßige Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Krankenrente: Wer hat Anspruch darauf?
Das Reglement definiert recht genau, wer eine Invalidenrente beziehen kann. Vereinfacht gesagt handelt es sich um Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Der Verlust der Arbeitsmöglichkeit kann vollständig oder teilweise sein.
- Vollständige Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Erkrankte keine Arbeit aufnehmen kann und nicht verspricht, nach einer Umschulung arbeitsfähig zu sein.
- Teilweise Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Erkrankte nicht mehr in der Lage ist, seiner Qualifikation entsprechende Arbeit zu verrichten.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Arbeitsunfähigkeit von einer von der Sozialversicherungsanst alt eingerichteten Sonderkommission bestätigt wird. Es kann sie für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren aussprechen, es sei denn, dass nach medizinischer Erkenntnis eine Wiedererlangung der Leistungsfähigkeit und damit - der Arbeitsfähigkeit nach medizinischer Erkenntnis ausgeschlossen ist.
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Krankenrente: Voraussetzungen für den Bezug
Um eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu erh altenarbeiten, müssen mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein: als arbeitsunfähig gelten und eine bestimmte Zeit der Sozialversicherung haben, sowohl beitragspflichtig als auch beitragsfrei. Das sagen auch die Vorschriften recht genau. Demnach muss die Versicherungszeit, sowohl beitragspflichtig als auch beitragsfrei, jeweils betragen:
- 1 Jahr - bei Arbeitsunfähigkeit vor Vollendung des 20. Lebensjahres.
- 2 Jahre - bei Arbeitsunfähigkeit zwischen 20 und 22 Jahren.
- 3 Jahre - wenn Sie arbeitsunfähig sind, sind Sie 22 und 25 Jahre alt.
- 4 Jahre - bei Arbeitsunfähigkeit zwischen 25 und 30 Jahren.
- 5 Jahre - wenn Sie nach Vollendung des 30. Lebensjahres arbeitsunfähig werden. Außerdem muss dieser Zeitraum innerhalb der letzten zehn Jahre vor Einreichung des Rentenantrags liegen. Diese Regelung gilt jedoch nicht, wenn der Antragsteller vollständig arbeitsunfähig ist und 25 Beitragsjahre (weiblich) bzw. 30 Beitragsjahre (männlich) nachweisen kann.
In Ausnahmefällen kann eine solche Rente auch Personen zuerkannt werden, die nicht über die erforderliche Versicherungszeit verfügen - dies ist der Fall, wenn sie vor Vollendung des 18. Lebensjahres oder innerhalb von sechs Monaten nach Schul- oder Hochschulabschluss eine Erwerbstätigkeit aufgenommen haben und für die gesamte Zeit vom Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme bis zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit versichert waren.
Wer kann die Krankenrente verlieren?Wissenswertes: Der Anspruch auf Invalidenrente ruht, wenn der Rentner innerhalb von drei Monaten mehr als 130 % des Einkommens erzielt. durchschnittliches Monatsgeh alt (ab dem 1. März 2022 beträgt es 6322,90 PLN brutto, aber diese Beträge ändern sich von Zeit zu Zeit, daher lohnt es sich, sie auf der Website des Statistischen Zentralamts zu überprüfen.)
Wenn das Einkommen 70 Prozent übersteigt. das durchschnittliche Monatsgeh alt (ab dem 1. März beträgt der Betrag in Höhe von 70 % des durchschnittlichen Monatsgeh alts 3404,70 PLN), jedoch nicht mehr als 130 %. von diesem Betrag wird die Leistung gekürzt und eine detaillierte Berechnung durch einen ZUS-Beamten vorgenommen.
Der Höchstbetrag, um den die Leistung gekürzt werden kann, beträgt 599,04 PLN für die Rente wegen vollständiger Arbeitsunfähigkeit und 449,31 PLN für die Rente wegen teilweiser Arbeitsunfähigkeit (Stand: März 2022).
Personen, die einen begründeten Anspruch auf eine Altersrente der Sozialversicherungskasse haben oder die Bedingungen für den Bezug einer allgemeinen Rente oder einer niedrigeren Altersrente erfüllen, erh alten keine Invaliditätsrente als das allgemeine Renten alter - z.B. Lehrer oder Bergleute.
Krankenrente: Antrag
Der Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente wird persönlich in einer Zweigstelle der ZUS gestellt - die Vorlage für einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente finden Sie auf der Website der ZUS (Formular ZUS Rp-1R) - Sie müssen es nur herunterladen, ausdrucken es und füllen Sie es dann aus. Mehrere Dokumente sollten beigefügt werden:
- Fragebogen zu beitrags- und beitragsfreien Zeiten (Formular ZUS Rp-6)
- Dokumente, die beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungszeiten bescheinigen - das sind Arbeitsbescheinigungen, Versicherungskarten, Zeugnisse einer Hochschule über den Studiengang etc.
- Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers
- vom behandelnden Arzt ausgestelltes Gesundheitszeugnis (ausgestellt frühestens einen Monat vor dem Datum der Antragstellung auf Krankenrente) - Formular ZUS N-9,
- medizinische Unterlagen (z. B. Untersuchungsergebnisse, Krankenhausbehandlungskarte etc.), die für die Entscheidung eines ZUS-zertifizierten Arztes über die Arbeitsfähigkeit oder -unfähigkeit wichtig sein können,
- Umfrage - die sogenannte Vorstellungsgespräch - ausgefüllt vom Beitragszahler (Arbeitgeber) - Formular ZUS N-10
Krankengeld: Wie hoch ist es?
Die Höhe der Krankenrente hängt davon ab, ob es sich um eine Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit oder um eine Rente wegen teilweiser Erwerbsunfähigkeit handelt.
ZUS errechnet die Höhe der Krankenrente bei voller Arbeitsunfähigkeit recht kompliziert und addiert:
- 24 Prozent der Grundbetrag (der 100% des beitragsfreien Durchschnittslohns beträgt - er wird jedes Jahr neu festgelegt und beträgt ab dem 1. März 2022 4003,88 PLN),
- jeweils 1,3 Prozent seine Berechnungsgrundlage für jedes Beitragsjahr (unter Berücksichtigung ganzer Monate)
- jeweils 0,7 Prozent Bemessungsgrundlage für jedes Jahr beitragsfreier Zeiten
- jeweils 0,7 Prozent die Bemessungsgrundlage für jedes fehlende Jahr bis zu den vollen 25 Versicherungsjahren, gerechnet ab dem Tag der Antragstellung bis zu dem Tag, an dem der Rentner das Renten alter erreichen würde (sog. hypothetischer Zeitraum)
Die Rente wegen teilweiser Erwerbsunfähigkeit ist niedriger und beträgt 75 %. Renten wegen vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Ist die antragstellende Person auch nicht in der Lage, eine selbstständige Existenz zu führen (was jedoch von einem Arzt der ZUS festgestellt werden muss), hat sie Anspruch auf einen Pflegezuschlag in Höhe von derzeit 222,01 PLN.
Ab dem 1. März 2022 beträgt die Höhe der niedrigsten Invalidenrente:
- - 1100 PLN pro Monat - Invaliditätsrente für Personen, die vollständig arbeitsunfähig sind
- - 1.320 PLN pro Monat - Invaliditätsrente für Personen, die infolge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit vollständig arbeitsunfähig sind
- - 825 PLN pro Monat - Erwerbsunfähigkeitsrente für teilweise arbeitsunfähige Personen
- - 990 PLN pro Monat - Invaliditätsrente für Personen, die aufgrund eines Unfalls oder einer Berufskrankheit teilweise arbeitsunfähig sind.