Kann ich als Krankenschwester doppelt versichert werden?

Der Gesetzgeber hat einen Krankenpflegerhaftpflichtversicherungsvertrag vorgesehen. Daher können wir durchaus von einer Pflichtversicherung sprechen. Ab dem 1. Januar 2012 gilt die Verordnung des Finanzministers über die obligatorische Haftpflichtversicherung des Unternehmens (Krankenschwestern und Hebammen), die ihre Tätigkeit ausüben, für Schäden, die sich aus der Erbringung von Gesundheitsdiensten durch sie oder dem rechtswidrigen Verzicht auf solche Dienste ergeben Das Gesetz über die ärztliche Tätigkeit ist in Kraft getreten. Die Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden: 1) verursacht durch die Person, die medizinische Tätigkeiten nach dem Entzug oder während der Dauer der Aussetzung des Rechts zur Ausübung medizinischer Tätigkeiten ausübt, 2) die aus Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von Sachen bestehen; 3) bestehend aus der Zahlung von Vertragsstrafen 4) infolge von Feindseligkeiten, Kriegsrecht, Unruhen und Aufruhr sowie Terrorakten. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, deckt der Haftpflichtversicherungsvertrag Schäden, die aus dem im Vertrag bezeichneten Ereignis resultieren, das während der Versicherungsdauer eingetreten ist. Die Pflegekraft und der Versicherer können entscheiden, dass der Vertrag Schäden abdeckt, die während der Versicherungsdauer entstehen, offengelegt oder gemeldet werden. Der Versicherungsvertrag kann vorsehen, dass ein Teil der finanziellen Folgen, die sich aus dem Eintritt zufälliger Ereignisse ergeben, die unter diesen Vertrag fallen, von der medizinischen Einrichtung getragen werden. Auch in diesem Fall besteht die Pflichtversicherung nur aus einer Haftpflichtversicherung. Rechtsgrundlage: Gesetz über die medizinische Tätigkeit (Gesetzblatt Nr. 112, Pos. 654, in der geänderten Fassung) VERORDNUNG DES FINANZMINISTERS vom 22. Dezember 2011 über die obligatorische Haftpflichtversicherung für Unternehmen, die medizinische Tätigkeiten ausüben (Gesetzblatt von 2011 Nr . 293 Artikel 1729).

Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und keinen Arztbesuch ersetzt.

Przemyslaw Gogojewicz

Unabhängiger Rechtsexperte mit Spezialisierung auf medizinische Angelegenheiten

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