- Wann ist die Zustimmung des Patienten zum Eingriff gültig?
- Patienteneinwilligung: Sonderfälle
- Das Einverständnis des Patienten muss mitgeteilt werden
Wird immer die Zustimmung des Patienten benötigt oder gibt es Situationen, in denen das Recht des Patienten, über seine Gesundheit zu entscheiden, ausgesetzt ist? „Das Wohl des Kranken ist das höchste Gesetz“ – in der modernen Welt hat diese Maxime eine weitere Bedeutung erlangt, denn heutzutage muss der Arzt das Recht des Patienten respektieren, über seine Gesundheit selbst zu entscheiden.
Die Zustimmung des Patienten zu dem Eingriff oder der Operationist nach polnischem Recht erforderlich, damit der Arzt tätig werden kann. In unserer Verfassung (Art. 41 Abs. 1) ist zu lesen, dass „jedermann persönliche Unverletzlichkeit und Freiheit zu gewährleisten ist.“
Die Durchführung einer medizinischen Behandlung ohne Zustimmung des Patienten oder seines gesetzlichen Vertreters ist eine strafbare Handlung, die nach Art. § 192 StGB
Der ärztliche Ethikkodex (Art. 15) besagt, dass „Diagnose, Behandlung und vorbeugende Maßnahmen die Einwilligung des Patienten erfordern. Wenn der Patient nicht in der Lage ist, seine Einwilligung nach Aufklärung zu erteilen, sollte diese von seinem gesetzlichen Vertreter oder von ihm abgegeben werden die Person, die sich tatsächlich um den Patienten kümmert“ . Ein weiteres wichtiges Dokument ist die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Zusammenhang mit der Anwendung von Biologie und Medizin, in der es (Artikel 5, allgemeine Bestimmungen) heißt: „Ein medizinischer Eingriff kann nicht ohne die durchgeführt werden freie und informierte Einwilligung der betroffenen Person. Die betroffene Person erhält angemessene Informationen über den Zweck und die Art des Eingriffs sowie seine Folgen und Risiken. Die betroffene Person kann die Einwilligung jederzeit frei widerrufen. "
Wann ist die Zustimmung des Patienten zum Eingriff gültig?
Nach geltendem Recht in Polen ist die Zustimmung zur Behandlung nur rechtsverbindlich, wenn sie vor einer Operation oder einer anderen medizinischen Leistung mit erhöhtem Risiko erteilt wird. Die Abgabe einer Einwilligung nach dem Verfahren (sog. nachträgliche Einwilligung) hat keine Rechtskraft. Damit die Zustimmung respektiert und als rechtmäßig angesehen wird, muss sie von einer Person abgegeben werden, die zu ihrer Erteilung befugt ist. Die Einwilligung muss das Ergebnis der freien Entscheidung der betroffenen Person sein, die weiß und versteht, wofür sie sich entscheidet und welche Folgen das Verfahren haben kann. Zudem muss die Einwilligung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form erfolgen.
Patienteneinwilligung: Sonderfälle
Wenn geduldigminderjährig (unter 18 Jahren) oder einwilligungsunfähig (z. B. bewusstlos) ist, kann sie in seinem Namen durch gesetzliche Vertreter des Patienten, also Eltern, Vormund, Bewährungshelfer oder Vormundschaftsgericht, abgegeben werden. Wenn eine Person unter 16 Jahren die Zustimmung zur Behandlung verweigert, dies jedoch von den Erziehungsberechtigten ausgesprochen wurde, ist der Arzt zur Hilfeleistung verpflichtet. Ist der Patient über 16 Jahre alt, sog doppelte Zustimmung - abgesehen von der Zustimmung der Eltern muss die betroffene Person diese persönlich ausdrücken. In einer Situation, in der er sie ablehnt und die Vormünder des Minderjährigen der Behandlung zustimmen, ist eine Entscheidung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Bei geschäftsunfähigen, psychisch kranken oder geistig behinderten Personen kann neben der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter zur Ausübung medizinischer Tätigkeiten auch die Zustimmung des Gerichts erforderlich sein.
WichtigEinwilligung des Patienten: mündlich oder schriftlich?
Das Gesetz lässt diesbezüglich mehrere Lösungen zu. In den meisten Krankenhäusern unterschreiben Patienten spezielle Formulare. Aber in kritischen Situationen, wenn es nicht möglich ist, ein solches Dokument zu unterzeichnen, kann der Patient der Behandlung mündlich oder durch ein Verh alten zustimmen, das keine Zweifel daran aufkommen lässt, dass er der vorgeschlagenen Behandlung zustimmt. Zu seiner eigenen Sicherheit sollte der Arzt jedoch die Zustimmung des Patienten einholen, bevor er eine Operation durchführt oder den Patienten mit einer invasiven Methode diagnostiziert. Das bedeutet, dass der Patient ein Dokument unterzeichnen sollte, das die Art der Operation und die daraus resultierenden Risiken oder Komplikationen beschreibt. Wenn der Patient nicht unterschreiben kann, sollte das Dokument die Unterschriften von Zeugen – Personen, die seinen Willen bestätigen – und eine Beschreibung der Situation enth alten, die es unmöglich machte, das Dokument zu unterzeichnen.
Das Einverständnis des Patienten muss mitgeteilt werden
Einwilligung in eine Operation oder medikamentöse Therapie mit schwerwiegenden Nebenwirkungen muss umfassend aufgeklärt werden. Zudem kann der Nichtwiderspruch des Patienten rechtlich nicht als Einwilligung verstanden werden, da die Einwilligung auf eine konkrete ärztliche Tätigkeit bezogen sein muss. Zudem ist die Einverständniserklärung des Patienten zur Behandlung, die er bei der Aufnahme ins Krankenhaus unterschreibt, nicht gleichbedeutend mit der Zustimmung beispielsweise zu einer Operation. Als Einverständniserklärung gilt die vom Patienten unterschriebene Einwilligung, nachdem er gelesen hat, wofür er sich entscheidet, welche Behandlungsmethode verwendet wird, welche Risiken und Folgen und mögliche Komplikationen bei der Durchführung eines bestimmten Verfahrens auftreten. Informationen über das Verfahren sollten in verständlicher Sprache präsentiert werden (sie müssen keine medizinischen Details enth alten) und dem intellektuellen Niveau des Patienten angepasst sein. Wenn nicht,die vom Arzt eingeholte Einwilligung kann künftig (bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Patienten) als ungeklärte Einwilligung gelten. Das bedeutet, dass der Arzt im Sinne des Gesetzes den Eingriff ohne Einwilligung des Patienten vorgenommen hat, wofür er sich strafbar macht.
Anders ist es, wenn während einer Operation oder einer anderen Behandlung unvorhergesehene Umstände eintreten, die, wenn sie nicht berücksichtigt werden, das Leben oder die Gesundheit des Patienten gefährden können. Der Arzt kann zum Wohle des Patienten – ohne ausdrückliches Einverständnis des Patienten – den Umfang der Operation erweitern oder zusätzliche diagnostische Untersuchungen einbeziehen. Aber er sollte seine Entscheidung mit einem anderen Spezialisten auf dem gleichen Gebiet konsultieren. Angaben über die Änderung des Operationsumfangs sind in den Krankenakten festzuh alten. Der Arzt muss auch den Patienten oder seine gesetzlichen Vertreter darüber informieren, aber wenn die Notwendigkeit der Verlängerung vor dem Eingriff vorhersehbar war und der Arzt den Patienten nicht darüber informiert hat, kann er für die Durchführung verantwortlich gemacht werden Verfahren ohne Zustimmung der betroffenen Person.
Einwilligung des Patienten in Lebensgefahr Ohne formelle Einwilligung darf der Arzt dem Patienten medizinische Hilfe leisten, ihn nur dann Untersuchungen unterziehen, wenn er oder sie aufgrund seines Gesundheitszustandes und z.B. eines Verlustes sofortige Hilfe benötigt des Bewusstseins wegen Alters, ob die Meinungsverschiedenheit mit Erziehungsberechtigten nicht die entsprechende Einwilligung einholen kann. Bei Lebensgefahr kann der Arzt mit der Behandlung (z. B. Operation, Diagnostik) beginnen, ohne dass eine Strafbarkeit droht.
Eine Zustimmung zur Operation ist nicht erforderlich, auch wenn darauf gewartet wird, d.h. eine Verzögerung der Behandlung kann das Leben des Patienten gefährden. Die Umstände solcher Ereignisse sind in den Krankenakten festzuh alten. Nach dem Eingriff oder der Operation muss der Arzt die gesetzlichen Vertreter des Patienten oder das Vormundschaftsgericht über die durchgeführten Eingriffe oder Untersuchungen informieren.
monatlich "Zdrowie"