Die Anmeldung zum Arzt erscheint zwar einfach, verläuft aber nicht immer reibungslos. Oft verlassen wir aus für uns unverständlichen Gründen das Fenster mit einer Quittung. Es lohnt sich daher zu wissen, welche Rechte der Patient hat, der ärztlichen Rat am Sch alter einholen möchte.

Sie möchtensich bei einem Arzt anmelden , aber Sie verlassen das Registrierungsfenster wieder einmal mit nichts? Der Standesbeamte stellt Ihnen intime Fragen oder beschränkt die Möglichkeit, sich für einen Termin anzumelden, nur auf wenige Tage/Stunden? Stellen Sie sicher, dass IhrePatientenrechtenicht verletzt werden.

  • Bei der Gewährung von Leistungen darf nicht auf die Zoneneinteilung Bezug genommen werden

Der Patient darf nicht zur Meldestelle geschickt werden, wenn er einen Arzt ausgewählt und die entsprechende Erklärung abgegeben hat. Der Versicherte kann den Hausarzt, die Krankenschwester und die Hebamme frei wählen, sofern diese Personen einen Vertrag mit der Landesgesundheitskasse abgeschlossen haben. Die Patienten unterliegen keiner Zoneneinteilung, was bedeutet, dass wir behandelt werden können, wo immer wir wollen. Im Falle einer plötzlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes hat die versicherte Person das Recht, kostenlos einen anderen als den von ihr gewählten Arzt aufzusuchen.

  • Der Registrierbeamte sollte dem Patienten keine detaillierten Fragen zur Erkrankung, deren Ursachen und Verlauf stellen

Fragen dürfen nur Daten betreffen, die die Anmeldung bei einem Arzt erleichtern: Vor- und Nachname, PESEL-Nummer, Wohnadresse oder Telefonnummer zur Bestätigung des Besuchs

  • Es verstößt gegen das Gesetz, vom Leistungserbringer (Klinik, Klinik) einen bestimmten Tag oder Termin für einen Arztbesuch festzulegen
  • Der Patient hat das Recht, sich für einen Termin in der Arztpraxis an einem frei wählbaren Tag während der Öffnungszeiten der Anmeldung anzumelden. Der Patient darf nicht gezwungen werden, sich persönlich bei einem Arzt anzumelden. Für einen Arzttermin können wir uns persönlich, telefonisch, in vielen Kliniken per E-Mail oder über Dritte anmelden. Der Registrierungsmitarbeiter muss das Datum und die Uhrzeit des Besuchs angeben.

  • Der Termin für den Nachsorgetermin sollte während des laufenden Arztbesuches vereinbart werden
  • Wenn der Facharzt den nächsten Besuch anberaumt hat, sollte der Patient da seinbis zu dem vom Arzt festgelegten Datum verordnet. Bei Schwierigkeiten bezüglich des angegebenen Datums sollte sich der Registrierungsmitarbeiter mit dem Arzt in Verbindung setzen, um den Termin für den nächsten Besuch zu vereinbaren. Ein bereits behandelter Patient muss vor Patienten, die auf den ersten Facharztbesuch warten und noch nicht mit der Behandlung begonnen haben, aufgenommen (für den nächsten Besuch gebucht) werden.

  • Der Wunsch des Patienten, die Überweisung zu aktualisieren, ist ungerechtfertigt
  • Eine Überweisung an einen Facharzt bezieht sich auf eine bestimmte Krankheit und ist während des gesamten Behandlungsprozesses dieser Krankheit wichtig. Sie müssen Ihre Überweisung also nicht jedes Jahr erneuern, es sei denn, die Diagnose ändert sich. Bei Beendigung der Krankenhausbehandlung stellt die Informationskarte des Krankenhauses keine Überweisung zur weiteren fachärztlichen Behandlung dar. Der überweisende Arzt fügt der Überweisung die Ergebnisse der notwendigen diagnostischen Untersuchungen bei, die eine Bestätigung der Erstdiagnose ermöglichen.

  • Der Klinikmitarbeiter (Leistungserbringer) soll den Patienten über eine mögliche Änderung des Beratungstermins informieren
  • Auf der anderen Seite sollte der Patient, wenn er zum vorgesehenen Termin nicht erscheinen kann, auch die Klinik darüber informieren, unter Berücksichtigung des Wohlergehens anderer Personen, die auf die Leistung warten.

    Wichtig

    Wo kann ich eine Beschwerde einreichen?

    Wenn Ihre Rechte verletzt wurden, reichen Sie eine Beschwerde ein:

    • an den Leiter des Standesbeamten - den Leiter der Klinik;
    • an das Büro des Ombudsmanns für Patientenrechte - kostenlose Hotline: 800 190 590, geöffnet von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 21:00 Uhr Das Büro des Ombudsmanns befindet sich in Warschau (01-171) in der ul. Młynarska 46, Tel. 22 532 82 50, [email protected] geöffnet von Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr
    • an das Büro der Provinzialabteilung des Nationalen Gesundheitsfonds
    monatlich "Zdrowie"

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