Ein von einem Arzt ausgestelltes Rezept ist wie ein Scheck. Sie berechtigt zum Erh alt von Arzneimitteln in einer Apotheke und deren Erstattung. Jeder Fehler darauf kann jedoch dieses Recht aufheben. Welche Fehler kann ein Apotheker korrigieren und welche nur ein Arzt? Sehen Sie, wie ein richtig geschriebenes Rezept aussieht.
In der polnischen Gesetzgebung gibt es eine Verordnung über ärztliche Verschreibungen , die die Regeln für deren Ausstellung und Durchführung genau festlegt. Jedes Rezept wird von einem Apothekenmitarbeiter inh altlich und formal analysiert. Dann kommt es ins Archiv, wo es 5 Jahre ruht. Während dieser Zeit kann der Nationale Gesundheitsfonds deren Richtigkeit kontrollieren. Wenn er einen Fehler feststellt, muss der Apotheker die dem Patienten gewährte Erstattung zurückzahlen und zusätzlich die in der Vereinbarung mit dem Nationalen Gesundheitsfonds festgelegte Strafe zahlen. Aus diesem Grund prüfen Apotheker jedes Rezept so sorgfältig, bevor sie es ausfüllen. Es stellt sich heraus, dass Fehler sehr oft passieren. Glücklicherweise können einige von ihnen von einem Apotheker korrigiert werden. Bei anderen muss der Patient leider wieder zum Arzt.
Korrekt geschriebenes Rezept: PESEL kein Fehler
Jedes Rezept muss die Daten der Person, für die das Medikament verschrieben wurde (Empfänger), an der entsprechenden Stelle enth alten. Dazu gehören Name, Nachname, Adresse und PESEL-Nummer. Bei Kindern unter 18 Jahren ist hier auch das Alter anzugeben. Wenn einem Neugeborenen, das noch keine PESEL-Nummer hat, Medikamente verschrieben werden, wird der Arzt die Nummer der Mutter angeben.
Dieser Teil des Rezeptes mit der PESEL-Nummer ist das mit Abstand häufigste Problem eines Apothekers in einer Apotheke. Er prüft es mit einem Apotheken-Computerprogramm. Wenn es falsch ist, wird das Ausfüllen des Rezepts gesperrt.
Meistens handelt es sich um umgestellte oder fehlende Zahlen. Diese Art von Fehler kann von einem Apotheker korrigiert werden, indem er den Patienten um ein PESEL-Bestätigungsdokument bittet. Er kann es jedoch nicht vollständig hinzufügen, wenn der Arzt dies nicht getan hat. Ein Rezept ohne PESEL-Nummer kann von der Nationalen Gesundheitskasse nicht erstattet werden, und die darauf verschriebenen Medikamente werden dem Patienten ohne Rabatte zur Verfügung gestellt.
Korrekt ausgeschriebenes Rezept: Nummer der NHF-Zweigstelle
In das Feld "Abteilung des Nationalen Gesundheitsfonds" muss der Arzt die Nummer eintragen, die die Zweigstelle des Nationalen Gesundheitsfonds identifiziert, die für die Erstattung von Arzneimitteln für einen bestimmten Patienten zuständig ist. Keine Nummer drinOrt bedeutet, dass der Patient nicht versichert ist und keine ermäßigten Medikamente erh alten kann. Selbst wenn es sich um einen Fehler oder ein Versehen des Arztes handelt, hat der Apotheker keine Befugnis, dies zu korrigieren.
Anders verhält es sich beim Fenster "Weitere Berechtigungen". Darin trägt der Arzt Symbole ein, die dem Patienten einen überdurchschnittlichen Rabatt auf Medikamente verschaffen. Am häufigsten handelt es sich um Kriegsversehrte, Unterdrückte oder verdiente Blutspender. Sollte der Arzt in ihrem Fall vergessen, das Symbol seiner Zusatzvollmacht einzutragen, hat der Apotheker die Möglichkeit, diese zu ergänzen – auf Grundlage eines entsprechenden Dokuments: Ausweis, Heft, Bescheinigung.
Korrekt geschriebenes Rezept: Höchstmenge des Medikaments
Viele Fehler beziehen sich auf die Art und Weise, wie Medikamente an den Patienten geschrieben werden. Das Rezept besagt, dass ein Rezept nicht mehr als 90 Behandlungstage enth alten darf. Der Apotheker berechnet jeweils anhand der Dosierung, die der Arzt in solchen Fällen auf dem Rezept angeben sollte, die Zeit, für die die Medikamente ausreichen. Ergibt die Berechnung, dass das Medikament für mehr als 90 Tage ausreicht, muss der Apothekenmitarbeiter die Anzahl der abgegebenen Packungen reduzieren. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Verhütungspillen auf einem Rezept können für 6 Monate Anwendung gefunden werden. Wenn es sich bei dem auf dem Rezept verschriebenen Arzneimittel jedoch um ein Arzneimittel handelt, darf es nicht länger als 30 Tage verwendet werden. Darüber hinaus sind Rezepte mit "verzögerten" Lieferzeiten ein zunehmend verbreitetes Phänomen. Dann steht ganz unten auf dem Rezept unter „Ausstellungsdatum“ auch das „Erfüllungsdatum von“.
Jedes dieser Rezepte kann die Menge an Medikamenten enth alten, die für eine 30-tägige Therapie benötigt wird. Ein häufiges Versehen von Ärzten ist auch die fehlende Dosierung des Medikaments auf dem Rezept. In diesem Fall kann der Apotheker nur die beiden kleinsten Packungen ausgeben. Der Apotheker kann die fehlende Dosierung nicht nachholen - dieser Fehler muss vom verschreibenden Arzt korrigiert werden.
Richtig geschriebenes Rezept: Stempel, Drucke, Aufkleber
Beim Verlassen der Arztpraxis lohnt es sich zu prüfen, ob das Rezept alle erforderlichen Stempel aufweist. Die Daten des Leistungserbringers (Klinik oder niedergelassener Arzt) müssen im Rezeptkopf enth alten sein. Sie können mit einem Stempel, einem Aufdruck oder in Form eines Aufklebers aufgebracht werden.
Ganz unten auf dem Rezept wiederum sollten die Angaben zur Person stehen, die es ausgestellt hat (Vorname, Nachname und Nummer der Berufserlaubnis). Diese Angaben können auch mittels Stempel, Aufdruck oder Aufkleber aufgebracht werden. Wichtig ist jedoch, dass auch hier die Unterschrift des Arztes enth alten ist. Der Stempel des Arztes ist daauch erforderlich, wenn Korrekturen an der Verschreibung vorgenommen werden. Jede Streichung, Fettschrift oder Ergänzung muss mit dem persönlichen Stempel des Arztes und seiner Unterschrift autorisiert werden. Andernfalls hat der Apotheker das Recht, einen solchen Eingriff in das Rezept als Fälschung anzusehen und die Durchführung abzulehnen.
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