Helfen Sie der Entwicklung der Website und teilen Sie den Artikel mit Freunden!

Wenn eine Krankenhausinfektion aufgetreten ist, müssen Sie nach dem neuen Gesetz nicht vor Gericht gehen, um eine Entschädigung zu erh alten - Sie können dies dem Woiwodschaftsamt melden. Dadurch haben Sie die Chance, bei einer nosokomialen Infektion schneller als vor Gericht eine Entschädigung zu bekommen, diese wird aber geringer ausfallen.

Entschädigung bei nosokomialer Infektionsowie bei Fehldiagnosen, Komplikationen nach Operationen, Körperverletzung, bleibender gesundheitlicher Beeinträchtigung oder Tod können Sie auch außergerichtlich erwirken. Das 2012 in Kraft getretene Gesetz ebnet den Weg, die Wartezeit auf Entschädigung zu verkürzen.

Entschädigung für nosokomiale Kontamination: Entscheidungsausschuss

Die Fälle werden von 16-köpfigen Ausschüssen geprüft, die von den Woiwoden ernannt werden und aus Ärzten und Anwälten bestehen. Eine solche Kommission kann sich schneller mit dem Fall befassen, weil sie im Gegensatz zur Staatsanw altschaft nicht im Prozess nach den Schuldigen sucht. Die Kommission hat lediglich die Aufgabe festzustellen, ob dem Patienten tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Daher ist diese Lösung in Fällen von Vorteil, in denen die Untersuchung Monate dauern würde und es unmöglich wäre, herauszufinden, wer wann schuldig war.

Entschädigung bei nosokomialer Infektion Schritt für Schritt

  • Sie können sich nur über medizinische Zwischenfälle beschweren, die sich im Krankenhaus ereignet haben
  • Sie müssen auf den gleichzeitigen Schadensersatzkampf vor Gericht verzichten
  • Sie können innerhalb eines Jahres ab dem Tag, an dem sich herausstellte, dass Sie sich angesteckt haben, einen Antrag bei der Kommission stellen, spätestens jedoch drei Jahre nach der Ansteckung selbst
  • Sie zahlen 200 PLN für die Einreichung des Antrags auf das Konto des Woiwodschaftsamtes
  • Wenn der Ausschuss Ihren Antrag ablehnt, tragen Sie die Kosten des Verfahrens aus eigener Tasche, die im Voraus schwer zu bestimmen sind; Ungefähr können Sie für eine Sitzung etwa 2.000 PLN bezahlen: Die Kosten für ein Gutachten betragen 300-450 PLN; knapp über 400 PLN für jedes Mitglied des Ausschusses für die Teilnahme an der Sitzung;

Nosokomiale Entschädigung Entschädigung

Sie, das Opfer, schlagen der Kommission den Entschädigungsbetrag vor; Die Entschädigungshöchstbeträge wurden vom Ministerium festgelegt und betragen zum Beispiel: für Infektionen oder Personenschäden bis zu 100.000 PLN, für den Tod eines geliebten Menschen - bis zu 300.000. Zloty.
Letztendlich liegt es an Ihnen, wie viel Entschädigung Sie erh altenjedoch nicht die Kommission, sondern die Versicherungsgesellschaft, die das Krankenhaus versichert, in dem beispielsweise eine Infektion aufgetreten ist. Die Versicherungsgesellschaft muss ihren Vorschlag innerhalb eines Monats nach der Entscheidung der Kommission in unserem Fall vorlegen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die vorgeschlagene Entschädigung zu niedrig ist, können wir dagegen vorgehen und vor Gericht gehen.

Helfen Sie der Entwicklung der Website und teilen Sie den Artikel mit Freunden!

Kategorie: