Voraussetzung für die Durchführung ist ein korrekt ausgefülltes Rezept nach den Bestimmungen des neuen Erstattungsgesetzes. Falsch ausgestellt bedeutet, dass der Apotheker in der Apotheke Ihnen das erstattungsfähige Arzneimittel nicht ausstellt und Sie erneut zum Arzt gehen müssen, damit er ein neues, korrekt ausgefülltes Arzneimittel ausstellt. Wie sollte ein perfektes, perfekt gefülltes Rezept aussehen?

Ab Januar 2012 gelten neue MusterRezepte , auf deren Formularen es einen neuen Abschnitt für Daten zu Zahlungen fürerstattungsfähige Arzneimittel geben wird.Bei kostenlosen Medikamenten
schreibt der ArztB auf das Dokument, bei Pauschalmedikamenten - R.Das Rezept muss zusätzlich folgende Angaben enth alten:

  • Patientenadresse (PLZ, Ortsname, Straße, Haus- und Wohnungsnummer)
  • PESEL des Patienten
  • Kennung der für seinen Wohnort zuständigen NHF-Zweigstelle
  • Ausstellungs- und Zustelldatum des Rezepts sowie Angaben zur ausstellenden Person (Unterschrift und Stempel)

Außerdem muss das Rezept leserlich und frei von Tipp- und Rechtschreibfehlern sein
Die Verordnung schreibt auch die Größe des Rezeptformulars vor: Breite 9 - 11 cm, Länge 20 - 21,5 cm. Alte Drucke können noch bis Juni 2012 im Umlauf sein.

Wichtig

Die korrekte Verschreibung durch den Arzt ist äußerst wichtig für den Patienten, der einen erneuten Besuch zur Korrektur der Verschreibung vermeiden wird. Die korrekte Verschreibung erleichtert auch die Arbeit der Apotheker, die von den Inspektoren der Provinzialabteilungen des Nationalen Gesundheitsfonds befragt werden.

Kategorie: