- Erbe: gesetzliches Erbe
- Erbschaft: Testamentserbschaft
- Erbschaft: Wie sieht der Erwerb einer Erbschaft aus?
- Erbschaft: Schuldenerbschaft
- Erbschaft: Erbteilung vor Gericht oder Notar
- Erbschaft: Erbschaftssteuer
- Erbe: Wer ist der unwürdige Erbe?
Bei einer Erbschaft geht es nicht nur darum, sich an zusätzlichem Vermögen zu erfreuen. Normalerweise ist die Erbschaft von den Eltern, Großeltern oder dem Ehemann mit vielen Aufgaben verbunden, sie kann auch Probleme ankündigen, insbesondere im Zusammenhang mit der Erbschaft von Schulden. Dennoch kann jeder erben, daher lohnt es sich zu wissen, was Erbschaft ist, was gesetzliches Erbe ist und was zu tun ist, um Schulden zu vermeiden.
Erbschaftsangelegenheiten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, insbesondere in Buch IV des Bürgerlichen Gesetzbuches - Erbschaften.Dieses Buch enthält alle Informationen über die Erbfolge des Verstorbenen: sowohl allgemeine Bestimmungen über die Elemente und Quellen des Erbes als auch spezifischere Bestimmungen, wie das gesetzliche Erbe, das Erbe durch die Großeltern, das Erbe durch die Gemeinde oder den Staat Treasury, Annahme oder Ablehnung des Erbes oder Haftung für Erbschaftsschulden, allgemein bekannt als Erbschaft von Schulden. Es definiert auch, wem ein Erbe aus dem Gesetz zusteht und wer aufgrund eines Testaments erben kann.
Inh alt:
- Erbe: gesetzliches Erbe
- Erbschaft: Testamentserbschaft
- Erbschaft: Wie sieht der Erwerb einer Erbschaft aus?
- Erbschaft: Schuldenerbschaft
- Erbschaft: Erbteilung vor Gericht oder Notar
- Erbschaft: Erbschaftssteuer
- Erbe: Wer ist der unwürdige Erbe?
Erbe: gesetzliches Erbe
Die sogenannte gesetzliche Erbschaft bestimmt, wer berechtigt ist, einen Nachlass zu erben, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat. Somit sind nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zunächst folgende Personen erbberechtigt:
- Kinder und EhegatteNach dem Gesetz erben sie das Vermögen zu gleichen Teilen, aber der Teil, der dem Ehemann oder der Ehefrau zufällt, darf nicht weniger als ein Viertel davon betragen Gesamterbe. Sind das Kind oder die Kinder des Erblassers zum Zeitpunkt der Erbschaftseröffnung verstorben, so fällt sein (ihr) Anteil an die eventuellen Enkelkinder. Es ist wichtig zu wissen, dass es keine Rolle spielt, ob das Kind in einer freien Beziehung oder in einer Ehe geboren wurde. Adoptierte Kinder haben ebenfalls ein Erbrecht, aber nur, wenn sie kein Vermögen von ihren leiblichen Eltern erben.
- Ehepartner und ElternSie erben, wenn der Erblasser, also die Person, die das Erbe hinterlässt, keine Kinder oder Enkel hat. In solch einer Situationder Ehegatte erbt die Erbschaft und jeder Elternteil die Erbschaft. Wenn der Ehepartner verstorben ist, wird das gesamte Erbe von den Eltern geerbt.
- ElternErben vom Verstorbenen, wenn er oder sie keinen Ehepartner, keine Kinder oder Enkel hatte
- GeschwisterSie können in einer solchen Situation das Erbe des Verstorbenen erben, wenn einer der Elternteile verstorben ist – dann „teilen“ sie das Erbe mit ihrem Ehepartner und dem anderen Elternteil oder nur mit ihrem Ehepartner (wenn beide Elternteile verstorben sind) oder den gesamten Nachlass erben, wenn der Verstorbene keinen Ehepartner oder keine Eltern hatte. Wenn die Geschwister wiederum tot sind, "übernehmen" ihre Kinder ihren Teil des Erbes.
- GroßelternSie erben, wenn keiner der im Bürgerlichen Gesetzbuch an erster Stelle aufgeführten Erben verstorben ist. Und wenn sie tot sind, erh alten ihre Kinder oder Enkelkinder, also die Cousins des Erblassers, ein Erbe.
- GemeindeKann das Erbe erben, wenn der Erblasser keine Verwandten hat, auch nicht entfernte.
Das gesetzliche Erbe ist jedoch nicht zulässig für Personen, die ohne Ehe mit dem Erblasser zusammenleben, oder für einen Ehegatten, der durch gerichtliche Entscheidung vom Erblasser getrennt wurde.
Erbschaft: Testamentserbschaft
Anders verhält es sich, wenn der Erblasser ein Testament hinterlassen hat, in dem er eindeutig festlegt, wer nach seinem Tod den Nachlass erhält. Die Erbschaft aufgrund eines Testaments geht der gesetzlichen Erbschaft vor.
Der Erblasser hat das Recht, über das Vermögen so zu verfügen, wie er oder sie es wünscht - das Vermögen mehreren Personen zu übertragen oder es nur einem zu überlassen. Gesetzlich gibt es folgende Arten von Testamenten:
- notariell, in Form einer notariellen Urkunde geschrieben- ihr Original verbleibt im Büro des Notars
- geschrieben- handschriftlich vom Erblasser, signiert und datiert
- oral- die sogenannte allographisch. Der Erblasser bestimmt dann die Erben, bekundet seinen Willen in Anwesenheit von zwei Zeugen und einer Person, die die Landesverw altung vertritt – dies kann der Leiter des Standesamtes, der Bürgermeister, der Dorfvorsteher usw. sein. Die Willenserklärung muss schriftlich verfasst werden unterschrieben von den bei der Testamentseröffnung anwesenden Personen, auch vom Erblasser.
- spezial- es wird bei Gefahr des schnellen Todes des Erblassers errichtet - dann kann der Erblasser sein Testament in Anwesenheit von drei Zeugen mündlich verkünden. Ein solches Testament erlischt 6 Monate nach seiner Feststellung, wenn der Erblasser noch lebt.
Ein Testament kann jederzeit durch Erstellung einer neuen Urkunde oder widerrufen oder geändert werdenZerstörung des bereits vorhandenen.
Erbschaft: Wie sieht der Erwerb einer Erbschaft aus?
Die Erbschaft wird zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers erworben (sog. Erböffnung). Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Erbe frei verwendet werden kann. Zuvor müssen Sie Ihr Recht darauf bestätigen.
Es spielt keine Rolle, ob der Nachlass rechtskräftig vererbt wurde oder ob die Erbschaft rechtskräftig ist. In beiden Fällen muss das Erbrecht entweder gerichtlich bestätigt oder notariell beurkundet werden.
- Kauf der Erbschaft vor GerichtDie gerichtliche Bestätigung des Erwerbs der Rechte an der Erbschaft erfolgt bei der Zivilkammer des Bezirksgerichts, in dessen Bezirk der Erblasser wohnte - Kann der Aufenth altsort nicht ermittelt werden, so ist der Antrag entweder bei dem Gericht zu stellen, bei dem sich das Vermögen befindet. Wenn der Erblasser ein Testament hinterlassen hat, muss dies im Antrag angegeben werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: eine gekürzte Kopie der Sterbeurkunde des Erblassers, gekürzte Kopien der Geburtsurkunde des Erben (oder der Erben, wenn es mindestens zwei davon gibt), sowie eine gekürzte Kopie der Heiratsurkunde, wenn unter den Erbberechtigten eine Ehefrau oder verheiratete Tochter ist. Der Antrag und die Unterlagen können zusammen mit einem Zahlungsbeleg in Höhe von 50 PLN (sog. Dauereintrag) persönlich beim Gericht abgegeben werden. Unterlagen können auch per Einschreiben versandt werden - in diesem Fall müssen Sie jedoch zusätzlich für jede am Verfahren beteiligte Person eine Kopie des Antrags und Anlagen beifügen.
- Notariell beglaubigte ErbbestätigungDer Notar sollte die gleichen Unterlagen wie vor Gericht einreichen, sowie das Testament. Wenn es mehrere Erben gibt, müssen alle anwesend sein, und alle müssen auch den notariell beglaubigten Erbvertrag unterzeichnen (der Preis beträgt 150 PLN). Kommt es bei der Bestätigung der Erbschaft zu einem Konflikt zwischen den Erben, erstellt der Notar keinen Erbvertrag – der Fall wird dann vom Gericht entschieden.
Der Erwerb der Erbschaft muss dem Finanzamt innerhalb von 6 Monaten nach Aufstellung des Erbscheins beim Notar oder Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung gemeldet werden
Erbschaft: Schuldenerbschaft
Wissenswert ist, dass mit der Erbschaft auch die finanziellen Verbindlichkeiten des Erblassers vererbt werden: Kredite und Schulden. Die Rückzahlung obliegt dem Erben. Ein Erbe mit Schulden müssen Sie nicht erben. Welche Möglichkeiten gibt es?
- Das Erbe kann mit Schulden angenommen werdenDann müssen Sie alle Verbindlichkeiten des Erblassers begleichen, auch wenn deren Summe den Wert Ihres Vermögens übersteigt. Hinweis - auch diese Eigenschaft,die Ihr Eigentum war, bis Sie die Erbschaft erh alten. Mit anderen Worten: Die so übernommenen Schulden müssen vollständig zurückgezahlt werden, unabhängig vom Wert des geerbten Vermögens.
- Das Erbe kann schuldenfrei angenommen werden(mit dem sogenannten Inventarvorteil). Dann werden die Verbindlichkeiten des Erblassers nur aus dem hinterlassenen Vermögen getilgt.
- Das Erbe kann ganz ausgeschlagen werdenDann ist der Erbe vom Erbe ausgeschlossen - das Recht darauf geht automatisch auf die Kinder über. Sie können es annehmen oder ablehnen - bei Minderjährigen muss die Ablehnungserklärung des gesetzlichen Vertreters, also des Elternteils, mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts abgegeben werden.
Mit der Entscheidung brauchen Sie sich nicht zu sehr zu beeilen oder zu verzögern - laut Reglement sind es 6 Monate ab dem Datum der Information, dass Sie ein Erbe sind. Gibt der Erbe in dieser Zeit keine Erklärung ab, so bedeutet dies, dass er die Erbschaft automatisch schuldenfrei antritt.
Erbschaft: Erbteilung vor Gericht oder Notar
Bei mehreren Erben muss der vererbte Nachlass so geteilt werden (sog. Erbteilung), dass jeder der Erben den ihm zustehenden Anteil am Nachlass erhält – dies kann bei einem Notar erfolgen oder vor Gericht.
- Gerichtliche ErbteilungDer Antrag auf Erbteilung wird bei dem für den letzten Wohnsitz des Erblassers zuständigen Amtsgericht gestellt. Die Erben geben an, was in der Erbschaft enth alten ist, und legen dem Gericht ihren Vorschlag zur Aufteilung vor. Dem Antrag müssen die erforderlichen Unterlagen beigefügt werden, darunter eine Entscheidung über den Erwerb einer Erbschaft sowie ein Zahlungsnachweis (je nach Situation zwischen 300 und 1000 PLN).
- Aufteilung des Nachlasses beim NotarDie Erben können den Nachlass auch beim Notar aufteilen - dies ist besonders vorteilhaft, wenn der Nachlass ein genossenschaftliches Eigentumsrecht an Grundstücken beinh altet oder Immobilien. Vor Vertragsabschluss müssen Sie einen Gerichtsbeschluss über den Erwerb des Erbrechts oder einen notariell beglaubigten Erbschein vorlegen, sowie alle Dokumente, die das Vermögensrecht des Erblassers belegen – z.B. einen Auszug aus dem Grund- und Hypothekenregister. Die Gebühr für die Teilung des Erbes beim Notar hängt vom Wert der Immobilie ab und kann sogar mehrere Tausend Zloty betragen. PLN
Erbschaft: Erbschaftssteuer
Wissenswert ist, dass der Erbe die Erbschaftssteuer zahlen muss, je höher der Verwandtschaftsgrad mit dem Erblasser ist. Angehörige, also Ehegatten, Kinder und Eltern, können jedoch die Erbschaftsteuerbefreiung in Anspruch nehmen – zu diesem Zweck innerhalb von 6 Monaten ab dem Tag des Erbfallsdiesen Umstand müssen Sie dem Leiter des für den Wohnort des Erben zuständigen Finanzamtes melden.
Die Höhe der Steuer, die weitere Erben zahlen müssen, hängt sowohl vom Wert der Erbschaft als auch vom Verwandtschaftsgrad ab. Es gibt drei Steuergruppen:
- Gruppe I- Schwiegersohn, Schwiegertochter, Geschwister und Schwiegereltern. Zu dieser Gruppe gehören auch jene engsten Erblasser, die die Voraussetzungen für die Befreiung von der Erbschaftssteuer nicht erfüllen, d.h. diese nicht innerhalb von sechs Monaten nach Erh alt beim Finanzamt angezeigt haben.
- Gruppe II- Neffen, Schwägerinnen, Onkel, Schwägerinnen, Onkel, Tanten
- Gruppe III- Cousins und Verwandte, die nicht in den beiden vorherigen Gruppen enth alten sind, sowie Fremde.
Personen, die einer dieser drei Gruppen angehören, haben einen Monat Zeit, dem Finanzamt den Erh alt der Erbschaft anzuzeigen. Bei der Berechnung der Steuer müssen Sie für jede dieser Gruppen einen unterschiedlichen steuerfreien Betrag berücksichtigen. Es beträgt:
- für Gruppe I - 9637 PLN,
- für Gruppe II - 7 276 PLN,
- für Gruppe III - 4902 PLN.
Alles, was der Erbe über diesen Betrag hinaus erhält, unterliegt der Besteuerung.
Reserve - ein besonderer Teil des ErbesDer reservierte Teilist der Teil des Nachlasses, der denjenigen zusteht, die im Testament ausgelassen wurden, obwohl sie zur unmittelbaren Familie gehören und das Vermögen gemäß dem Gesetz erben würden das Fehlen eines Testaments.
Nach den Vorschriften, die sog Nachkommen (Kinder, Enkel), Ehepartner und Eltern. Sie haben das Recht, von den Erben die Hälfte dessen zu verlangen, was sie erh alten würden, wenn sie nach dem Gesetz erben würden. Minderjährige oder dauernd erwerbsunfähige Personen mit Pflichtteilsanspruch können 2/3 des Erbteils geltend machen, der ihnen nach dem Gesetz zufallen würde.
Wichtig:muss innerhalb von 5 Jahren ab Datum des Testaments beantragt werden. Es wird jedoch nicht an testamentarisch enterbte, für unwürdig befundene Personen sowie solche, die auf das Erbe verzichtet oder das Erbe abgelehnt haben, ausgezahlt.
Erbe: Wer ist der unwürdige Erbe?
Jemand, der dem Erblasser mit Schaden gedroht hat, wenn er kein Testament mit einem bestimmten Inh alt errichtet, kann als erbunwürdig angesehen werden. Sie erh alten keine Erbschaft, auch wenn sie gesetzlich oder testamentarisch dazu berechtigt sind.
Der Antrag auf Feststellung der Unwürdigkeit wird von einem anderen Erben beim Gericht gestellt und muss innerhalb eines Jahres ab dem Datum erfolgen, an dem er von den Voraussetzungen der „Unwürdigkeit“ erfahren hat, jedoch nicht später als drei Jahre nach dem Tod des Erblassers.