Guten Morgen. Ich bin eine Krankenschwester. Wie viele Stunden pro Monat kann ich an dem Vertrag arbeiten?

Dem Vertrag ist kein Arbeitszeitstandard zugeordnet. Eine vertraglich angestellte Krankenschwester unterliegt nicht den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs zur Arbeitszeit, da das für den Vertrag maßgebliche Recht das Bürgerliche Gesetzbuch ist, in dem es keine Arbeitszeitnormen gibt, sowohl im Falle eines Arbeitsvertrags und Mandatsverträge, die die Grundlage für den Abschluss eines Umgangsvertrages mit der Pflegekraft bilden. Die Pflegekraft, die einen solchen Vertrag abschließt, muss sich darüber im Klaren sein, dass die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs über Urlaub und Sozialleistungen für sie nicht gelten. Solange die oben genannten Aspekte im Zusammenhang mit der Arbeitszeit, wie z. B. das Fehlen von bezahltem Urlaub, als Unannehmlichkeiten angesehen werden können. Ein Vertrag ist ein unbenanntes (vom Gesetzgeber nicht geregeltes) bürgerliches Rechtsverhältnis, das nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit gest altet ist. Eine Partei einer solchen Beziehung ist die Krankenschwester, die eine Bestellung für bezahlte Dienstleistungen für den Patienten annimmt, und die andere Partei ist die medizinische Einrichtung, die eine solche Dienstleistung bestellt. Der vorgenannte Grundsatz der Vertragsfreiheit, dem ein solches Verhältnis unterliegt, besteht darin, dass seine Parteien ihre gegenseitigen Verpflichtungen nach einhelligem Willen frei gest alten können, wobei sie lediglich darauf achten, dass die Bestimmungen des Vertrages nicht im Widerspruch stehen zwingende Rechtsvorschriften und widersprechen nicht den Eigenschaften eines bestimmten Rechtsverhältnisses oder Grundsätzen des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Dass der Vertrag aber bestehen bleiben soll und die Parteien den Vertrag nicht so gest alten können, dass tatsächlich ein Arbeitsverhältnis zwischen ihnen zustande kommt. Rechtsgrundlage Gesetz über das Bürgerliche Gesetzbuch (Gesetzblatt von 1964 Nr. 16 Punkt 93 in der geänderten Fassung)

Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und keinen Arztbesuch ersetzt.

Przemyslaw Gogojewicz

Unabhängiger Rechtsexperte mit Spezialisierung auf medizinische Angelegenheiten

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