Wer ist dafür verantwortlich, dem Patienten ein abgelaufenes Medikament zu geben? Krankenschwester oder Arzt?

Je nach Situation ist der Arzt oder das Pflegepersonal zuständig. Sie können auch für die Verabreichung eines abgelaufenen Medikaments mitverantwortlich sein. Viel hängt von der Situation ab, in der sich Arzt, Pflegekraft und Patient befinden. Wenn wir es beispielsweise mit der persönlichen Verabreichung eines Arzneimittels durch einen Arzt zu tun haben, liegt die Verantwortung für die Verabreichung eines abgelaufenen Arzneimittels ausschließlich beim Arzt. Andererseits ist in einer Situation, in der der Arzt die Verabreichung eines Arzneimittels an eine Krankenschwester anordnet und die Krankenschwester das Verfallsdatum des Präparats nicht überprüft, die Krankenschwester für die falsche Umsetzung der medizinischen Anordnung verantwortlich, und somit zur Verabreichung des abgelaufenen Medikaments. Es kann auch vorkommen, dass das verabreichte Medikament durch die Hände des Arztes und der Pflegekraft geht, dann haben wir es mit deren gemeinsamer Verantwortung zu tun, denn sowohl der Arzt als auch die Pflegekraft sollten das Verfallsdatum des Medikaments überprüfen. Für den durch das Verschulden verursachten Schaden haftet nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, wer die Ausübung einer Tätigkeit auf eigene Rechnung einer Person anvertraut, die bei der Ausübung dieser Tätigkeit unter ihrer Leitung steht und verpflichtet ist, ihre Weisungen zu befolgen dieser Person bei der Ausübung der ihr übertragenen Tätigkeit. Wer die Ausübung der Tätigkeiten einem anderen anvertraut, haftet für den Schaden, den der Täter bei der Ausübung der ihm übertragenen Tätigkeiten verursacht, es sei denn, er trifft kein Verschulden an der Wahl oder dass er die Ausübung der Tätigkeiten einer Person anvertraut hat , Unternehmen oder Betriebe, die sich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Ausübung solcher Tätigkeiten befassen. Rechtsgrundlage: Gesetz über das Bürgerliche Gesetzbuch (Gesetzblatt von 1964 Nr. 16 Punkt 93 in der geänderten Fassung)

Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und keinen Arztbesuch ersetzt.

Przemyslaw Gogojewicz

Unabhängiger Rechtsexperte mit Spezialisierung auf medizinische Angelegenheiten

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