Ich bin 63 Jahre alt. Ich bin Lehrerin und stellvertretende Schulleiterin. Ich beziehe eine Rente (Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 22.11.2012), ich habe das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt – ich musste nicht, ich arbeite aktiv. Ich soll im Oktober ein Sanatorium bekommen. Kann ich L-4 nehmen, da ich keinen Anspruch auf Krankenstand habe?

Zu diesem Thema sind bereits viele Interpretationen erschienen. Nicht alle Ansichten stimmen überein. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll, diese Anfrage an die für den Wohnort zuständige NHF-Zweigstelle zu richten. Ein Sanatoriumsaufenth alt kann meines Erachtens im Rahmen eines Urlaubs oder im Rahmen einer Krankschreibung erfolgen. Wenn sich der Arbeitnehmer im Rahmen einer Krankheit oder eines Urlaubs im Sanatorium befindet, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag mit ihm nicht kündigen, und das Sanatorium wird auf die Anzahl der Dienstjahre angerechnet.

Rechtsgrundlage: das Gesetz über das Arbeitsgesetzbuch (Gesetzblatt von 1998, Nr. 21, Pos. 94, in der geänderten Fassung), das Gesetz über Geldleistungen aus der Sozialversicherung bei Krankheit und Mutterschaft (Gesetzblatt vom 2010, Nr. 77, Pos. 5012 idgF)

Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und keinen Arztbesuch ersetzt.

Przemyslaw Gogojewicz

Unabhängiger Rechtsexperte mit Spezialisierung auf medizinische Angelegenheiten

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