Das Gesetzblatt hat eine Verordnung veröffentlicht, nach der Personen, die aufgrund eines bewaffneten Konflikts die polnisch-ukrainische Grenze überschreiten, von der Quarantänepflicht und der Vorlage eines negativen SARS-CoV-2-Testergebnisses befreit werden

Die Verordnung ist heute in Kraft getreten."Personen, die die Grenze der Republik Polen mit der Ukraine aufgrund eines bewaffneten Konflikts auf dem Territorium dieses Landes überschreiten, sind von der Quarantänepflicht befreit" mit der diesbezüglich veröffentlichten Verordnung des Ministerrates.

Es geht um die geänderte Verordnung der Regierung, die bestimmte Beschränkungen, Anordnungen und Verbote im Zusammenhang mit der Lage der Epidemie festlegt.

Die eingeführten Änderungen wurden durch die Notwendigkeit gerechtfertigt, einen reibungslosen Personenverkehr zu gewährleisten, der die polnisch-ukrainische Grenze im Zusammenhang mit dem Verlassen des Territoriums der Ukraine überqueren wird.

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