Mein Vater (87 Jahre alt) ist Kriegsinvalide, er hat kein Bein. Er gehört zur ersten Behindertengruppe. Ich weiß, dass Kriegsversehrte beim Arztbesuch Vorrang haben. Die Frage ist, was ist diese Priorität und in welchen Situationen? Kürzlich fühlte sich mein Vater unwohl und wir riefen einen Krankenwagen. Wir haben mehrere Stunden im Krankenhaus auf die Notaufnahme gewartet. Hat es in einer solchen Situation Vorrang? Hat es beispielsweise bei einer Kataraktoperation Vorrang, wenn die Wartezeit in der Warteschlange ein oder zwei Jahre beträgt?

Das wird meiner Meinung nach nicht möglich sein. Es kann jedoch alles von der Auslegung des Gesundheitsministeriums oder des Nationalen Gesundheitsfonds abhängen, an den man sich mit dieser Frage wenden sollte.

Rechtsgrundlage für den Bezug von aus öffentlichen Mitteln finanzierten Gesundheitsleistungen außerhalb der Reihenfolge ist Art. 47c des Gesetzes vom 27. August 2004 über aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsdienste (Gesetzblatt von 2008, Nr. 164, Pos. 1027, in der geänderten Fassung)

Unabhängig davon, ob es sich um eine Warteschlange im Sinne von Art. 20 ff. u.ś.o.z. oder einer anderen Art der Warteschlange, z.B. zu einem Arzt, ist der Leistungserbringer nicht berechtigt, weitergehende Rechte zu begründen, die sich nicht aus den Vorschriften des allgemein geltenden Rechts ergeben. So können Kriegsbeschädigte am Tag der Meldung außerhalb der Reihenfolge aufgenommen werden und nicht für geplante Behandlungen gemäß der Warteliste.

Kriegs-, Militär- oder Veteranen haben Anspruch auf außerplanmäßige Leistungen in Apotheken und medizinischen Einrichtungen jeglicher Art. Ist die Erbringung der Leistung am Tag der Mitteilung nicht möglich, legt der Leistungserbringer einen anderen Termin als die Reihenfolge der Zulassungen fest, die sich aus der von ihm geführten Warteliste ergibt. Die ambulante fachärztliche Versorgung kann nicht später als innerhalb von 7 Werktagen ab Anzeige erfolgen.

Darüber hinaus haben Militärinvaliden Anspruch auf kostenlose Versorgung mit Arzneimitteln, die in der Liste der Basis- und Komplementärarzneimittel aufgeführt sind, und zwar bis zum Limit (Art. 45). Kriegs- und Wehrversehrte sowie Unterdrückte haben Anspruch auf unentgeltliche orthopädische Hilfsmittel und Hilfsmittel bis zu der im Reglement festgelegten Preisgrenze (Art. 47). Als Kriegs- und Wehrinvaliden, Veteranen,Unterdrückte und zivile blinde Kriegsopfer haben Sie das Recht auf jede Art von ambulanter fachärztlicher Beratung und Dienstleistungen - ohne Überweisung.

Rechtsgrundlage: Gesetz vom 27. August 2004 über aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsdienste (Gesetzblatt von 2008, Nr. 164, Pos. 1027 in der geänderten Fassung) Gesetz vom 29. Mai 1974 über die Versorgung von Kriegs- und Militärinvaliden und ihre Familien (Journal of Laws of 2010, No. 101, item 648)

Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und keinen Arztbesuch ersetzt.

Przemyslaw Gogojewicz

Unabhängiger Rechtsexperte mit Spezialisierung auf medizinische Angelegenheiten

Weitere Ratschläge von diesem Experten

Kann ein privater Zahnersatz vom Nationalen Gesundheitsfonds erstattet werden? [Fachberatung]Kann eine von ZOL angestellte Krankenschwester den Tod des Patienten mitteilen? [Fachberatung]Freiwillige Krankenversicherung für eine im Ausland tätige Person [Expertenrat]Erwerbstätigkeit und Beantragung der Krankenversicherung [Expertenberatung] Wie erh alte ich eine Überweisung für einen kostenlosen PSA-Test? [Fachberatung]Ich bin chronisch krank: Kann ZOL mich ohne meine Zustimmung entlassen? [Fachberatung]Fortsetzung der Krankschreibung nach Ablauf des Krankengeldbezugs [Expertenrat]Der Ehemann des Spielers und der Schutz der Familie vor der Insolvenz [Expertenrat] Der Lehrer und der Sanatoriumsaufenth alt, der mit Beginn des Schuljahres endet [Expertenrat]Verlängerung / Ausstellung eines neuen Behindertenparkausweises [Expertenrat]Bleiben Sie nach einem Unfall und einem Sanatorium wegen einer anderen Krankheit auf L4 [Expertenrat]Arbeit während Mutterschaft und Elternzeit [Expertenrat]Krankenversicherungspause: Was kann ich tun? [Fachberatung]Kostenerstattung für ein Rehabilitationsbett oder andere Ausstattung für einen Schlaganfall-Überlebenden [Expertenberatung] Ausscheiden aus dem Sanatorium wegen Krankheit und Datum des nächsten Aufenth alts [Expertenrat]Sanatorium für eine Person, die der Versicherung eines im PUP registrierten Ehepartners zugeordnet ist [Expertenrat]Überweisung ins Sanatorium: Kann ich den Ort wechseln? [Fachberatung]Die Auswirkungen der kieferorthopädischen Behandlung und Entschädigung [Expertenrat]Ein Student der Diätologie an der Medizinischen Universität und ein Besuch bei einem Psychiater [Expertenrat]Das Weißkittel-Syndrom und der militärische Tauglichkeitstest [Experten-Tipp]Impfungen gegen Zecken. Wo kann ich mich kostenlos impfen lassen? [Fachberatung]Vertragsmandat und zahlbar L4 [Expertenrat]Auftragsbestellung für einen Arzt für Nachtdienst [Gutachterliche Stellungnahme]Explosion der Spritze während der Behandlung beim Zahnarzt und Entschädigung [Expertenrat]Abfahrt zum Sanatorium des pensionierten Lehrers [HinweisExperte]Die Abreise eines Lehrers in ein Sanatorium während des Schuljahres und ein Krankenstand [Expertenrat]Alkoholbedingter Autounfall und Krankenhausentschädigung [Expertenrat]Thrombophlebitis und die Invaliditätsgruppe und die Rente [Expertenrat]Veränderung der Stellengröße: Was ist die Berechnungsgrundlage für das Mutterschaftsgeld? [Fachberatung]Krankenstand für ein Sanatorium im Rahmen der Berufsunfähigkeitsvorsorge [Expertenrat]

Kategorie: