Kann eine 56-jährige Frau nach 31-jähriger Tätigkeit als Lehrerin wirklich von einer Sanatoriumsbehandlung profitieren? (Ich möchte arbeiten und meine Gesundheit stärken). Lassen Sie mich erwähnen, dass ich ein aktiver Lehrer bin, daher habe ich keinen Anspruch auf Urlaub. Im Oktober 2013 habe ich beim NFZ einen Antrag auf ein Sanatorium gestellt. Vor einigen Tagen erhielt ich eine Überweisung zum Kurort vom 31.03. bis 21.04.2015 (inklusive Ferien: 02.-07.04.). In meinem Umfeld wird interpretiert, dass ich mich nicht krankschreiben lassen kann, ich muss unbezahlten Urlaub nehmen - der Aufenth alt dauert 21 Tage (in diesem Fall erscheint die Aussicht auf einen hungrigen Monat). Ich habe Ihre Meinung zu einem ähnlichen Thema gelesen. Ich habe verstanden, dass es möglich ist, während des Krankenstands in einem Sanatorium zu bleiben. Wie bringt man den Arzt dazu, L4 freizusetzen und welches? Familie - vor der Abreise? Oder vielleicht der aus dem Sanatorium? Was ist mit der 6-tägigen Ferienzeit, also vom 2. bis 7. April? Ich bitte um genaue Erläuterung und Angabe der Rechtsgrundlage.
Bei der Angabe des Aufenth altes in medizinischen Einrichtungen im Rahmen von Urlaub und Krankengeld ist anzugeben, dass der Aufenth alt in der Kurklinik 21 Tage dauert und kostenlos ist. In dieser Zeit wird der Berufstätige krankgeschrieben.
Ein Kuraufenth alt dauert 21 Tage. Der Aufenth alt eines Berufstätigen wird teilweise bezahlt. Die berufstätige Person nimmt es als Teil des Jahresurlaubs.
Der Aufenth alt in der Kurklinik während der Kurrehabilitation dauert 28 Tage, ist kostenlos und erfolgt im Rahmen einer Krankschreibung.
Ein Aufenth alt in einer Kuranst alt während der Kur dauert 28 Tage, ist teilweise kostenpflichtig und findet im Rahmen einer Urlaubszeit statt.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Website des Nationalen Gesundheitsfonds - www.nfz.gov.pl. Es ist die grundlegende und kompetenteste Informationsquelle. Bei Fragen oder Zweifeln lohnt es sich auch, sich telefonisch oder per E-Mail an das NFZ zu wenden. Infoline 800-1600, 800 392 976 22 572 60 42, [email protected], [email protected] .
Rechtsgrundlage: Gesetz vom 27. August 2004 über aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsdienste (Gesetzblatt von 2008, Nr. 164, Pos. 1027, in der geänderten Fassung)
Denken Sie daran, dass unsere AntwortExperte ist informativ und ersetzt keinen Arztbesuch.
Przemyslaw GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte mit Spezialisierung auf medizinische Angelegenheiten
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